die Rechtsgrundlage
Die Gesamtheit der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, auf denen eine bestimmte Entscheidung, ein Vertrag oder eine Handlung rechtlich basiert.
Für diese Maßnahme fehlt die notwendige Rechtsgrundlage.

Rechtsgrundlage
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Die Gesamtheit der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, auf denen eine bestimmte Entscheidung, ein Vertrag oder eine Handlung rechtlich basiert.
Für diese Maßnahme fehlt die notwendige Rechtsgrundlage.

Das Wort setzt sich aus „Recht“ und „Grundlage“ zusammen, verbunden mit einem „s“. Es beschreibt wörtlich die Basis oder das Fundament, das auf dem Gesetz steht.
Jede staatliche Handlung benötigt eine klare Rechtsgrundlage.
„Rechtsgrundlage“ ist ein formeller Begriff aus der Rechts-, Verwaltungs- und Politiksprache. Im Alltag wird er selten verwendet.
Der Anwalt prüfte die Rechtsgrundlage des Vertrags.
Häufige Verben in Verbindung mit diesem Nomen sind „schaffen“, „prüfen“ oder „fehlen“. Oft wird es mit der Präposition „für“ verwendet, um den Zweck zu benennen.
Die Regierung muss eine neue Rechtsgrundlage für das Projekt schaffen.
„die Grundlage“ und „die Rechtsgrundlage“ bezeichnen beide etwas, worauf eine Entscheidung oder Handlung basiert. „die Grundlage“ ist allgemein und kann sich auf Wissen, Fakten, Ideen oder Beziehungen beziehen. „die Rechtsgrundlage“ ist genauer und meint immer Gesetze, Regeln oder Vorschriften, die etwas rechtlich erlauben oder begründen. Man kann die Wörter verwechseln, weil beide oft bei Entscheidungen benutzt werden. Wenn es aber um Behörden, Verträge, Verbote oder Rechte geht, ist „Rechtsgrundlage“ genauer. Ohne rechtlichen Zusammenhang passt meist „Grundlage“.

Die Behörde prüft zuerst die Rechtsgrundlage für den Bescheid.
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