
die Rechtsordnung
Die Gesamtheit aller geltenden rechtlichen Normen wie Gesetze und Verordnungen in einem Staat, die das Zusammenleben der Menschen regeln.
Jeder Bürger muss sich an die bestehende Rechtsordnung halten.
Rechtsordnung
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Die Gesamtheit aller geltenden rechtlichen Normen wie Gesetze und Verordnungen in einem Staat, die das Zusammenleben der Menschen regeln.
Jeder Bürger muss sich an die bestehende Rechtsordnung halten.
„Rechtsordnung“ besteht aus „Recht“ und „Ordnung“, verbunden durch ein „-s-“. Das Wort beschreibt also wörtlich die „Ordnung des Rechts“, also das gesamte System von Gesetzen und Regeln in einem Staat.
Die deutsche Rechtsordnung basiert auf dem Grundgesetz.
Dieses Nomen wird oft mit Verben verwendet, die ein Verhältnis zu Regeln ausdrücken. Typische Wendungen sind „sich an die Rechtsordnung halten“, „gegen die Rechtsordnung verstoßen“ oder „die Rechtsordnung schützen“.
Wer gegen die Rechtsordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Dies ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Politikwissenschaft. Man findet ihn vor allem in Fachtexten, offiziellen Dokumenten und formellen Diskussionen über den Staat.
Das Gericht prüfte, ob das neue Gesetz mit der Rechtsordnung vereinbar ist.
Gesetzgebung bezeichnet hier die Gesamtheit der erlassenen Gesetze. Rechtsordnung ist breiter und meint das gesamte System der geltenden rechtlichen Normen, zu dem neben Gesetzen auch Verordnungen gehören. Für das ganze Rechtssystem passt daher Rechtsordnung besser.

Die Rechtsordnung des Staates umfasst Gesetze und weitere rechtliche Normen.
Die Gesetzgebung des Staates umfasst alle dort geltenden Gesetze.