die Rechtslage
Die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, wie Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, die für eine bestimmte Situation oder einen Sachverhalt gelten.
Ein Anwalt kann Ihnen die komplizierte Rechtslage in diesem Fall erklären.

Rechtslage
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Die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, wie Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile, die für eine bestimmte Situation oder einen Sachverhalt gelten.
Ein Anwalt kann Ihnen die komplizierte Rechtslage in diesem Fall erklären.

Das Wort ist aus „Recht“ und „Lage“ zusammengesetzt. Es beschreibt also wörtlich die „Lage des Rechts“ in einer bestimmten Angelegenheit. Das „-s-“ ist ein Fugenlaut, der die beiden Wortteile verbindet.
Wie ist die Rechtslage bei diesem Problem?
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Rechtslage“ sind „prüfen“, „klären“, „erläutern“ oder „darstellen“. Typische Adjektive sind „aktuell“, „unklar“, „kompliziert“ oder „eindeutig“.
Wir müssen zuerst die aktuelle Rechtslage prüfen.
„Rechtslage“ ist ein Begriff aus der Fach- und Schriftsprache. Man findet ihn vor allem in juristischen, behördlichen oder journalistischen Texten.
Der Artikel fasst die geltende Rechtslage zusammen.
„Rechtsprechung“ und „Rechtslage“ haben beide mit geltendem Recht zu tun. „Rechtsprechung“ meint vor allem Urteile von Gerichten oder die Tätigkeit der Gerichte. „Rechtslage“ meint, welche rechtlichen Regeln in einer bestimmten Situation gelten. Dazu können Gesetze, Verordnungen und auch Gerichtsurteile gehören. Man verwechselt die Wörter leicht, weil die Rechtsprechung die Rechtslage beeinflussen kann. Wenn man über Gerichtsurteile spricht, passt „Rechtsprechung“. Wenn man wissen will, was in einem konkreten Fall erlaubt oder verboten ist, passt „Rechtslage“.

Vor dem Kauf der Wohnung lässt Selma die Rechtslage genau prüfen.
Der Anwalt erklärt, dass sich die Rechtsprechung in solchen Fällen geändert hat.