
die Sachbeschädigung
Die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Dies ist ein Straftatbestand.
Das Zerkratzen des Autolacks wurde als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
Sachbeschädigung
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Die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Dies ist ein Straftatbestand.
Das Zerkratzen des Autolacks wurde als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.
Dieses Wort setzt sich aus „Sache“ und „Beschädigung“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich die Beschädigung einer Sache oder eines fremden Eigentums.
Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung an mehreren Autos.
„Sachbeschädigung“ ist ein Begriff aus der Rechts- und Amtssprache. Im Alltag würde man oft einfach sagen, dass jemand etwas kaputt gemacht oder beschädigt hat.
Der Vermieter hat Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Häufige Verben im Zusammenhang mit diesem Nomen sind „eine Sachbeschädigung begehen“, „jemanden wegen Sachbeschädigung anzeigen“ oder „eine Anzeige erstatten“.
Wer eine Sachbeschädigung begeht, muss mit einer Strafe rechnen.
Die Sachbeschädigung bezeichnet die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung an einer fremden Sache und deren Einordnung als Straftat. Der Sachschaden bezeichnet dagegen nur den entstandenen Schaden an einem Gegenstand, unabhängig davon, wie er verursacht wurde.

Nach dem absichtlichen Zerkratzen des fremden Autos ermittelt die Polizei wegen Sachbeschädigung.
Nach dem Zusammenstoß entstand an dem fremden Auto ein hoher Sachschaden.