
schriftlich
In geschriebener Form, im Gegensatz zu mündlich. Dies kann auf Papier oder in digitaler Form (z.B. per E-Mail) sein.
Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen.
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In geschriebener Form, im Gegensatz zu mündlich. Dies kann auf Papier oder in digitaler Form (z.B. per E-Mail) sein.
Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen.
Das Wort „schriftlich“ leitet sich vom Nomen „die Schrift“ ab. Das Suffix „-lich“ macht daraus ein Adjektiv und bedeutet „in der Art von Schrift“ oder „in geschriebener Form“.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage schriftlich zu.
„Schriftlich“ wird sehr häufig als Adverb verwendet und beschreibt dann, wie eine Handlung ausgeführt wird. In diesem Fall wird das Wort nicht dekliniert.
Sie müssen den Vertrag schriftlich kündigen.
„Schriftlich“ wird oft in formellen und offiziellen Kontexten gebraucht. Häufige Kombinationen sind „schriftliche Prüfung“, „schriftlicher Antrag“, „etwas schriftlich festhalten“ oder „eine schriftliche Bestätigung“.
Für die Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf erforderlich.
Schriftlich beschreibt die Form einer Mitteilung im Gegensatz zu mündlich; auch eine E-Mail ist schriftlich. Elektronisch beschreibt dagegen die digitale Form oder den digitalen Übermittlungsweg. Eine Mitteilung per E-Mail kann deshalb zugleich schriftlich und elektronisch sein.

Bitte bestätigen Sie den Termin schriftlich; eine E-Mail genügt.
Bitte senden Sie die Bestätigung elektronisch und nicht per Post.