
die Selbstbeteiligung
Der Anteil an den Kosten, den eine versicherte Person selbst bezahlen muss, obwohl ein Teil der Kosten von der Versicherung übernommen wird.
Bei diesem Versicherungstarif beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall 300 Euro.
Selbstbeteiligung
die Selbstbeteiligung, die Selbstbeteiligungen
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Der Anteil an den Kosten, den eine versicherte Person selbst bezahlen muss, obwohl ein Teil der Kosten von der Versicherung übernommen wird.
Bei diesem Versicherungstarif beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall 300 Euro.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Selbstbeteiligungen |
| Genitiv | der Selbstbeteiligung |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Selbstbeteiligung | die Selbstbeteiligungen |
| Akkusativ | die Selbstbeteiligung | die Selbstbeteiligungen |
| Dativ | der Selbstbeteiligung | den Selbstbeteiligungen |
| Genitiv | der Selbstbeteiligung | der Selbstbeteiligungen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Selbstbeteiligung“ setzt sich aus „Selbst“ und „Beteiligung“ zusammen. Die Zusammensetzung macht deutlich, dass die versicherte Person sich mit einem eigenen Anteil an den Kosten beteiligt.
Eine hohe Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag senken.
Häufige Verbindungen sind „eine Selbstbeteiligung haben“, „eine Selbstbeteiligung zahlen“ und „eine Selbstbeteiligung übernehmen“. Auch „mit Selbstbeteiligung“ und „ohne Selbstbeteiligung“ kommen in Versicherungstarifen oft vor.
Der neue Tarif ist ohne Selbstbeteiligung erhältlich.
Die konkrete Höhe wird meist mit „eine Selbstbeteiligung von“ und einem Betrag angegeben. Die Selbstbeteiligung kann außerdem als Teil eines Tarifs oder im Zusammenhang mit einem Schadensfall genannt werden.
Für die Reparatur gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.