
die Staatsanwältin
Eine weibliche Juristin, die im Auftrag des Staates Straftaten verfolgt und in Strafverfahren die Anklage vertritt.
Die Staatsanwältin beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe.
Staatsanwältin
die Staatsanwältin, die Staatsanwältinnen
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Eine weibliche Juristin, die im Auftrag des Staates Straftaten verfolgt und in Strafverfahren die Anklage vertritt.
Die Staatsanwältin beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Staatsanwältinnen |
| Genitiv | der Staatsanwältin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Staatsanwältin | die Staatsanwältinnen |
| Akkusativ | die Staatsanwältin | die Staatsanwältinnen |
| Dativ | der Staatsanwältin | den Staatsanwältinnen |
| Genitiv | der Staatsanwältin | der Staatsanwältinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Staatsanwältin“ setzt sich aus „Staat“ und „Anwältin“ zusammen. Das „s“ verbindet die beiden Bestandteile; gemeint ist eine Anwältin, die für den Staat tätig ist.
Die Staatsanwältin arbeitet bei der Staatsanwaltschaft in München.
Typische Verbindungen sind „Anklage erheben“, „eine Freiheitsstrafe beantragen“ und „vor Gericht auftreten“. Die beschuldigte Person nennt man oft mit „gegen“.
Die Staatsanwältin erhob Anklage gegen den Beschuldigten.
„Staatsanwältin“ gehört vor allem zur Rechtssprache und wird besonders in Berichten über Strafverfahren, Gerichtsverhandlungen und Ermittlungen verwendet.
Im Strafverfahren erklärte die Staatsanwältin die wichtigsten Ergebnisse der Ermittlungen.