
der Staatsanwalt
Ein Jurist, der im Auftrag des Staates in Strafverfahren die Anklage vertritt und für die Strafverfolgung zuständig ist.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine mehrjährige Haftstrafe.
Staatsanwalt
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Ein Jurist, der im Auftrag des Staates in Strafverfahren die Anklage vertritt und für die Strafverfolgung zuständig ist.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine mehrjährige Haftstrafe.
Das Wort setzt sich aus „Staat“ und „Anwalt“ zusammen, verbunden mit einem „s“. Ein Staatsanwalt ist also wörtlich ein „Anwalt des Staates“, der im Namen der Regierung Anklage erhebt.
Der Staatsanwalt vertritt die Anklage vor Gericht.
Ein Staatsanwalt ist die Person, die im Strafprozess anklagt. Typische Verben in diesem Zusammenhang sind „anklagen“, „fordern“, „ermitteln“ und „plädieren“.
Der Staatsanwalt fordert eine hohe Strafe für den Angeklagten.
Dieses Wort gehört fest in den Bereich Recht und Kriminalität. Man hört oder liest es meistens in Nachrichten, Krimis oder Berichten über Gerichtsverfahren.
Im Prozess legte der Staatsanwalt neue Beweise vor.
Beide Wörter können eine Person bezeichnen, die in einem Strafverfahren den Vorwurf vor Gericht vertritt. „Staatsanwalt“ nennt das konkrete staatliche Amt, während „Ankläger“ allgemeiner die prozessuale Rolle beschreibt. Geht es um den staatlichen Juristen, passt „Staatsanwalt“; soll nur die Funktion betont werden, passt „Ankläger“.

Der Staatsanwalt vertrat im Strafverfahren die Anklage für den Staat.
Der Ankläger legte dem Gericht die Vorwürfe gegen den Beschuldigten dar.