
der Ankläger
Eine Person, die in einem Gerichtsverfahren jemanden offiziell eines Verbrechens beschuldigt. Im deutschen Rechtssystem ist dies meist der Staatsanwalt.
Der Ankläger forderte eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten.
Ankläger
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Eine Person, die in einem Gerichtsverfahren jemanden offiziell eines Verbrechens beschuldigt. Im deutschen Rechtssystem ist dies meist der Staatsanwalt.
Der Ankläger forderte eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten.

Im übertragenen Sinne eine Person, die jemand anderen öffentlich oder privat einer moralischen oder sonstigen Verfehlung bezichtigt.
In der hitzigen Debatte übernahm er die Rolle des schärfsten Anklägers der Regierung.
„Der Ankläger“ gehört zu einer Wortfamilie rund um das Verb „anklagen“. Die Handlung ist „die Anklage“, die Person, die sie ausführt, ist „der Ankläger“, und die beschuldigte Person ist „der Angeklagte“.
Der Richter hörte sich die Argumente von Ankläger und Verteidiger an.
Im juristischen Kontext sind typische Verben für den Ankläger „fordern“, „beweisen“ und „plädieren“. Oft fordert er eine bestimmte Strafe.
Der Ankläger forderte eine hohe Geldstrafe.
Die übertragene Bedeutung erkennen Sie am Kontext. Wenn es nicht um ein Gericht, sondern um eine Debatte, Moral oder Politik geht, ist meist die Rolle als moralischer Kritiker gemeint.
In der Diskussion über den Umweltschutz wurde er zum schärfsten Ankläger der Industrie.
Beide Wörter können eine Person bezeichnen, die in einem Strafverfahren den Vorwurf vor Gericht vertritt. „Staatsanwalt“ nennt das konkrete staatliche Amt, während „Ankläger“ allgemeiner die prozessuale Rolle beschreibt. Geht es um den staatlichen Juristen, passt „Staatsanwalt“; soll nur die Funktion betont werden, passt „Ankläger“.

Der Ankläger legte dem Gericht die Vorwürfe gegen den Beschuldigten dar.
Der Staatsanwalt vertrat im Strafverfahren die Anklage für den Staat.