das Strafmaß
Die von einem Gericht festgelegte Art und Höhe einer Strafe für eine Straftat.
Die Staatsanwaltschaft forderte ein höheres Strafmaß als vom Gericht verhängt wurde.

Strafmass
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Die von einem Gericht festgelegte Art und Höhe einer Strafe für eine Straftat.
Die Staatsanwaltschaft forderte ein höheres Strafmaß als vom Gericht verhängt wurde.

Dieses Wort setzt sich aus „die Strafe“ und „das Maß“ zusammen. Es bedeutet also wörtlich das „Maß der Strafe“, also wie hoch oder schwer eine Strafe ausfällt.
Das Gericht wird morgen das Strafmaß für den Angeklagten verkünden.
„Strafmaß“ ist ein Begriff aus der Rechtssprache. Man verwendet ihn hauptsächlich im Kontext von Gerichtsverfahren, in Gesetzestexten oder in Nachrichten über Kriminalität.
Der Anwalt plädierte auf ein mildes Strafmaß für seinen Mandanten.
Im juristischen Kontext wird das Strafmaß von einem Gericht „festgelegt“, „bestimmt“ oder „verkündet“. Die Staatsanwaltschaft oder Verteidigung kann ein bestimmtes Strafmaß „fordern“ oder „beantragen“.
Die Richterin legte das Strafmaß auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung fest.
„das Urteil“ und „das Strafmass“ gehören beide zum Gericht und zu einer Straftat. „Urteil“ meint die ganze rechtliche Entscheidung des Gerichts am Ende eines Prozesses. Darin kann stehen, ob jemand schuldig ist und welche Folgen das hat. „Strafmass“ meint nur die Art und Höhe der Strafe, also zum Beispiel Geldstrafe oder Gefängnis und wie viel davon. Lernende können die Wörter verwechseln, weil das Strafmass oft Teil des Urteils ist. Praktisch gilt: Das Gericht spricht ein Urteil; im Urteil steht das Strafmass.

Das Strafmass beträgt zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Zur Begründung des Urteils las die Richterin mehrere Seiten vor.