die Todesstrafe
Die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein sehr schweres Verbrechen.
In vielen Ländern wurde die Todesstrafe inzwischen abgeschafft.

Todesstrafe
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Die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein sehr schweres Verbrechen.
In vielen Ländern wurde die Todesstrafe inzwischen abgeschafft.

Dieses Wort ist eine klare Zusammensetzung aus „der Tod“ und „die Strafe“. Es beschreibt also wörtlich eine Strafe, die zum Tod führt.
Der Angeklagte wurde zur Todesstrafe verurteilt.
Im juristischen und politischen Kontext wird die Todesstrafe oft mit spezifischen Verben verwendet: Man kann sie „fordern“, „verhängen“ (offiziell beschließen), „vollstrecken“ (ausführen) oder „abschaffen“.
Mehrere Organisationen kämpfen dafür, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.
Die Konstruktion „unter Todesstrafe stehen“ bedeutet, dass ein bestimmtes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden kann. Das Subjekt ist hier das Verbrechen.
In diesem Land steht auf Drogenhandel die Todesstrafe.
„die Todesstrafe“ und „die Hinrichtung“ gehören beide zum Thema schweres Verbrechen und staatliche Strafe. Sie meinen aber nicht genau dasselbe. „Die Todesstrafe“ ist die Strafe im Gesetz oder im Urteil: Eine Person soll als Strafe getötet werden. „Die Hinrichtung“ ist die tatsächliche Ausführung dieser Strafe. Man kann also über die Todesstrafe sprechen, ohne dass eine Hinrichtung stattfindet. Verwechselbar sind die Wörter, weil beide mit dem Tod als Strafe verbunden sind. Praktisch gilt: „Todesstrafe“ nennt die Strafe, „Hinrichtung“ nennt die Handlung.

Im Geschichtsunterricht diskutiert die Klasse über die Todesstrafe.
Die geplante Hinrichtung wurde nach neuen Beweisen gestoppt.