
die Todesstrafe
Die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein sehr schweres Verbrechen.
In vielen Ländern wurde die Todesstrafe inzwischen abgeschafft.
Todesstrafe
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Die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein sehr schweres Verbrechen.
In vielen Ländern wurde die Todesstrafe inzwischen abgeschafft.
Dieses Wort ist eine klare Zusammensetzung aus „der Tod“ und „die Strafe“. Es beschreibt also wörtlich eine Strafe, die zum Tod führt.
Der Angeklagte wurde zur Todesstrafe verurteilt.
Im juristischen und politischen Kontext wird die Todesstrafe oft mit spezifischen Verben verwendet: Man kann sie „fordern“, „verhängen“ (offiziell beschließen), „vollstrecken“ (ausführen) oder „abschaffen“.
Mehrere Organisationen kämpfen dafür, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.
Die Konstruktion „unter Todesstrafe stehen“ bedeutet, dass ein bestimmtes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden kann. Das Subjekt ist hier das Verbrechen.
In diesem Land steht auf Drogenhandel die Todesstrafe.
Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung als Strafe. Die Hinrichtung bezeichnet dagegen den konkreten Akt, mit dem ein Todesurteil vollstreckt wird. Bei der Art der Strafe passt Todesstrafe, bei ihrer tatsächlichen Vollstreckung Hinrichtung.

Das Gericht verhängte gegen den Verurteilten die Todesstrafe.
Die Hinrichtung des Verurteilten wurde am folgenden Morgen vollzogen.