
unangemeldet
Nicht offiziell registriert oder bei einer zuständigen Stelle gemeldet.
Das Fahrzeug war unangemeldet und durfte deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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Nicht offiziell registriert oder bei einer zuständigen Stelle gemeldet.
Das Fahrzeug war unangemeldet und durfte deshalb nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Ohne vorherige Ankündigung oder ohne sich vorher anzumelden.
Der Kontrolleur kam unangemeldet in den Betrieb.
| Grundform | unangemeldet |
|---|
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -e | -e | -e | -en |
| Akk. | -en | -e | -e | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unangemeldet.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -en |
| Akk. | -en | -e | -es | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unangemeldet.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -e |
| Akk. | -en | -e | -es | -e |
| Dat. | -em | -er | -em | -en |
| Gen. | -en | -er | -en | -er |
Endung anhängen an unangemeldet.
„Unangemeldet“ besteht aus „un-“ und „angemeldet“. Die Vorsilbe „un-“ zeigt an, dass eine Anmeldung fehlt oder dass etwas ohne vorherige Anmeldung geschieht.
Die unangemeldete Person durfte nicht an der Prüfung teilnehmen.
Bei „unangemeldet“ entscheidet der Kontext, welche Bedeutung gemeint ist: Bei Fahrzeugen, Tätigkeiten oder Personen geht es meist um eine fehlende offizielle Registrierung; bei Besuchen oder Kontrollen um das Fehlen einer vorherigen Ankündigung.
Die unangemeldete Beschäftigung wurde bei einer Kontrolle entdeckt.
Wegen des unangemeldeten Besuchs war niemand zu Hause.
Im behördlichen und rechtlichen Kontext steht „unangemeldet“ häufig bei „Fahrzeug“, „Gewerbe“, „Beschäftigung“ oder „Wohnsitz“. Diese Verbindungen beziehen sich auf eine fehlende offizielle Registrierung.
Das unangemeldete Gewerbe musste nachträglich registriert werden.