
unerlaubt
Nicht gestattet; gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßend.
Das Betreten des Geländes ist für Unbefugte unerlaubt.
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Nicht gestattet; gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßend.
Das Betreten des Geländes ist für Unbefugte unerlaubt.
Das Wort setzt sich aus der Vorsilbe „un-“ und „erlaubt“ zusammen. „Erlaubt“ ist das Partizip II von „erlauben“. „Unerlaubt“ bedeutet also wörtlich „nicht erlaubt“.
Das Fotografieren in diesem Museum ist streng unerlaubt.
Dieses Wort gehört einem formellen, offiziellen Sprachstil an. Man findet es häufig in Gesetzestexten, auf Verbotsschildern oder in Hausordnungen.
Auf dem Schild stand: „Unerlaubtes Betreten wird bestraft.“
„Unerlaubt“ wird sehr oft als Adverb verwendet, um eine Handlung zu beschreiben, die gegen eine Regel verstößt. Typische Beispiele sind „unerlaubt parken“ oder „sich unerlaubt entfernen“.
Er hat sein Auto unerlaubt im Halteverbot geparkt.
Illegal und unerlaubt können beide bedeuten, dass etwas nicht gestattet ist. Illegal passt nur bei einem Verstoß gegen ein Gesetz. Unerlaubt ist breiter und passt auch, wenn lediglich eine private oder institutionelle Regel etwas verbietet.

Das Fotografieren hier ist unerlaubt, weil der Hausherr es verboten hat.
Das Fotografieren hier ist illegal, weil ein Gesetz es verbietet.