unerlaubt
Nicht gestattet; gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßend.
Das Betreten des Geländes ist für Unbefugte unerlaubt.

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Nicht gestattet; gegen eine Regel oder ein Gesetz verstoßend.
Das Betreten des Geländes ist für Unbefugte unerlaubt.

Das Wort setzt sich aus der Vorsilbe „un-“ und „erlaubt“ zusammen. „Erlaubt“ ist das Partizip II von „erlauben“. „Unerlaubt“ bedeutet also wörtlich „nicht erlaubt“.
Das Fotografieren in diesem Museum ist streng unerlaubt.
Dieses Wort gehört einem formellen, offiziellen Sprachstil an. Man findet es häufig in Gesetzestexten, auf Verbotsschildern oder in Hausordnungen.
Auf dem Schild stand: „Unerlaubtes Betreten wird bestraft.“
„Unerlaubt“ wird sehr oft als Adverb verwendet, um eine Handlung zu beschreiben, die gegen eine Regel verstößt. Typische Beispiele sind „unerlaubt parken“ oder „sich unerlaubt entfernen“.
Er hat sein Auto unerlaubt im Halteverbot geparkt.
„schwarz“ und „unerlaubt“ können beide bedeuten, dass etwas nicht offiziell erlaubt ist. „unerlaubt“ ist allgemein und neutral: Es kann um jede Regel oder jedes Gesetz gehen. „schwarz“ ist umgangssprachlicher und wird besonders bei Arbeit, Handel oder Geld benutzt, wenn etwas ohne Anmeldung oder Genehmigung passiert. Wenn du sachlich über eine Regel sprichst, ist „unerlaubt“ genauer. „schwarz“ klingt natürlicher, wenn es um illegale Arbeit oder nicht gemeldete Tätigkeiten geht.

Im Museum ist das Fotografieren mit Blitz unerlaubt, weil die Bilder geschützt werden sollen.
Der Nachbar hat jahrelang schwarz gearbeitet und keine Steuern gezahlt.