
unverhältnismäßig
In einem unangemessen großen oder starken Verhältnis zu etwas anderem stehend; deutlich mehr, als für einen Zweck oder Anlass angemessen ist.
Für einen so geringfügigen Verstoß ist die Strafe unverhältnismäßig.
unverhältnismäßig – unverhältnismäßiger – am unverhältnismäßigsten
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In einem unangemessen großen oder starken Verhältnis zu etwas anderem stehend; deutlich mehr, als für einen Zweck oder Anlass angemessen ist.
Für einen so geringfügigen Verstoß ist die Strafe unverhältnismäßig.
| Grundform | unverhältnismäßig |
|---|---|
| Komparativ | unverhältnismäßiger |
| Superlativ | am unverhältnismäßigsten |
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -e | -e | -e | -en |
| Akk. | -en | -e | -e | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unverhältnismäßig.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -en |
| Akk. | -en | -e | -es | -en |
| Dat. | -en | -en | -en | -en |
| Gen. | -en | -en | -en | -en |
Endung anhängen an unverhältnismäßig.
| mask. | fem. | neutr. | Plural | |
|---|---|---|---|---|
| Nom. | -er | -e | -es | -e |
| Akk. | -en | -e | -es | -e |
| Dat. | -em | -er | -em | -en |
| Gen. | -en | -er | -en | -er |
Endung anhängen an unverhältnismäßig.
„Unverhältnismäßig“ setzt sich aus „un-“ und „Verhältnis“ mit der Endung „-mäßig“ zusammen. „Un-“ zeigt an, dass ein angemessenes Verhältnis fehlt.
Die unverhältnismäßige Reaktion hat viele Menschen überrascht.
„Unverhältnismäßig“ steht häufig vor Adjektiven und Nomen, besonders in Verbindungen wie „unverhältnismäßig hohe Kosten“, „unverhältnismäßig harte Maßnahmen“ oder „unverhältnismäßig großer Aufwand“.
Für die kurze Reparatur war der unverhältnismäßig große Aufwand nicht zu rechtfertigen.
Das Wort kommt besonders häufig in sachlichen, politischen und rechtlichen Bewertungen vor. Es beschreibt dort meist eine Maßnahme, eine Belastung oder eine Reaktion, deren Ausmaß begründet werden muss.
Das Gericht prüft, ob der Eingriff in die Rechte der Betroffenen unverhältnismäßig ist.