
urkundlich
Durch eine Urkunde oder ein anderes offizielles, schriftliches Dokument belegt oder nachgewiesen.
Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes stammt aus dem Jahr 1254.
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Durch eine Urkunde oder ein anderes offizielles, schriftliches Dokument belegt oder nachgewiesen.
Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes stammt aus dem Jahr 1254.
Das Adjektiv „urkundlich“ leitet sich direkt vom Nomen „die Urkunde“ ab. Eine Urkunde ist ein offizielles, oft altes Dokument, das eine Tatsache beweist.
Im Stadtarchiv wird die Gründungsurkunde der Stadt aufbewahrt.
Die bei weitem häufigste Kombination ist „urkundlich erwähnt“. Man verwendet diesen Ausdruck, um den ersten schriftlichen Nachweis für die Existenz eines Ortes oder einer Person in der Geschichte zu beschreiben.
Die Burg wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt.
„Urkundlich“ wird fast immer als Adverb benutzt, das ein Verb näher bestimmt. Es antwortet auf die Frage „Wie ist es belegt?“. Typische Verben sind „erwähnen“, „belegen“ oder „nachweisen“.
Es ist urkundlich belegt, dass die Brücke schon im Mittelalter existierte.
Dieses Wort gehört zur Sprache von Historikern, Juristen und der Verwaltung. Man findet es oft in Texten über Geschichte, in Archiven oder in offiziellen Dokumenten.
Der Historiker sucht nach einer urkundlichen Bestätigung seiner These.
Amtlich betont, dass etwas von einem Amt stammt, offiziell bestätigt oder beglaubigt ist. Urkundlich bedeutet genauer, dass eine Tatsache durch eine Urkunde oder ein anderes offizielles Dokument belegt ist. Entscheidend ist also die Bestätigung durch eine Stelle oder der Nachweis durch ein Dokument.

Ihre neue Adresse ist durch die Meldebescheinigung urkundlich belegt.
Das Einwohnermeldeamt hat ihre neue Adresse amtlich bestätigt.