die Veräußerung
Der formelle Akt des Verkaufens von Eigentum, Anteilen oder anderen Wertgegenständen.
Die Veräußerung der Immobilie wurde letzte Woche notariell beurkundet.

Veräußerung
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Der formelle Akt des Verkaufens von Eigentum, Anteilen oder anderen Wertgegenständen.
Die Veräußerung der Immobilie wurde letzte Woche notariell beurkundet.

„Die Veräußerung“ ist das Nomen zum Verb „veräußern“. Wenn Sie das Verb kennen, können Sie die Bedeutung des Nomens direkt ableiten: Es ist der Akt des Verkaufens.
Die Veräußerung des Unternehmens dauerte mehrere Monate.
Genau wie das Verb „veräußern“ ist auch das Nomen „die Veräußerung“ ein formeller Begriff aus der Rechts- und Wirtschaftssprache. Im Alltag spricht man einfach vom „Verkauf“.
Der Vertrag regelt alle Details der Veräußerung.
Um zu spezifizieren, was verkauft wird, verwendet man oft den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ. Der Genitiv ist dabei die formellere Variante.
Die Veräußerung des Grundstücks brachte einen hohen Gewinn.
„der Verkauf“ und „die Veräußerung“ können beide meinen, dass Eigentum gegen Geld abgegeben wird. „Der Verkauf“ ist das normale Wort im Alltag und passt zu fast allen Waren und Dienstleistungen. „Die Veräußerung“ klingt deutlich formeller und wird eher bei Eigentum, Grundstücken, Firmenanteilen oder Wertgegenständen benutzt. In Verträgen, bei Behörden oder in rechtlichen Texten ist „Veräußerung“ genauer. Im normalen Gespräch klingt „Verkauf“ meist natürlicher.

Der Notar prüft die Unterlagen, bevor die Veräußerung des Grundstücks abgeschlossen wird.
In der Pause spricht Lisa über den Verkauf ihres alten Laptops.