
die Veräußerung
Der formelle Akt des Verkaufens von Eigentum, Anteilen oder anderen Wertgegenständen.
Die Veräußerung der Immobilie wurde letzte Woche notariell beurkundet.
Veräußerung
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Der formelle Akt des Verkaufens von Eigentum, Anteilen oder anderen Wertgegenständen.
Die Veräußerung der Immobilie wurde letzte Woche notariell beurkundet.
„Die Veräußerung“ ist das Nomen zum Verb „veräußern“. Wenn Sie das Verb kennen, können Sie die Bedeutung des Nomens direkt ableiten: Es ist der Akt des Verkaufens.
Die Veräußerung des Unternehmens dauerte mehrere Monate.
Genau wie das Verb „veräußern“ ist auch das Nomen „die Veräußerung“ ein formeller Begriff aus der Rechts- und Wirtschaftssprache. Im Alltag spricht man einfach vom „Verkauf“.
Der Vertrag regelt alle Details der Veräußerung.
Um zu spezifizieren, was verkauft wird, verwendet man oft den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ. Der Genitiv ist dabei die formellere Variante.
Die Veräußerung des Grundstücks brachte einen hohen Gewinn.
Verkauf und Veräußerung können beide ein Geschäft bezeichnen, bei dem Eigentum gegen Geld weitergegeben wird. Verkauf ist das übliche Wort im Alltag. Veräußerung wirkt formeller und passt besonders in rechtliche oder finanzielle Texte über Eigentum, Anteile oder Wertgegenstände.

Der Vertrag regelt die Veräußerung unseres Hauses im nächsten Frühjahr.
Wir planen den Verkauf unseres Hauses im nächsten Frühjahr.