Eine Form der kommunalen Zusammenarbeit in einigen deutschen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz), bei der mehrere selbstständige Ortsgemeinden bestimmte Verwaltungsaufgaben an eine übergeordnete Einheit abgeben. Diese Einheit handelt für die angeschlossenen Gemeinden.
beispiel
Die Verbandsgemeinde ist für die Schulen, die Feuerwehr und die Wasserversorgung zuständig.
Tipps
Wortzusammensetzung
Das Wort setzt sich aus „Verband“ (Assoziation, Bund) und „Gemeinde“ (Kommune) zusammen. Das „s“ dazwischen ist ein Fugenelement. Es beschreibt also wörtlich eine „Verbund-Kommune“.
BEISPIEL
Mehrere kleine Dörfer bilden zusammen eine Verbandsgemeinde.
Register und Region
Dies ist ein spezifischer Begriff aus der deutschen Verwaltungssprache. Diese Organisationsform existiert nur in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt und ist im alltäglichen Sprachgebrauch außerhalb dieser Kontexte selten.
BEISPIEL
Die genauen Aufgaben einer Verbandsgemeinde sind im Landesgesetz geregelt.
Typische Verbindungen
Typische Verben im Zusammenhang mit diesem Nomen sind „einer Verbandsgemeinde angehören“ oder „zur Verbandsgemeinde gehören“. Oft geht es um die Zuständigkeiten der Verwaltung.
BEISPIEL
Unser Dorf gehört zur Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Vergleichen mit
confusable
Verbandsgemeinde vs Gemeinde
„die Gemeinde“ und „die Verbandsgemeinde“ können beide Verwaltung auf lokaler Ebene meinen. „Die Gemeinde“ ist eine einzelne Stadt oder ein Dorf mit eigener Verwaltung. „Die Verbandsgemeinde“ ist dagegen eine übergeordnete Verwaltungseinheit, zu der mehrere selbstständige Ortsgemeinden gehören. Die Wörter sind verwechselbar, weil in beiden „Gemeinde“ steckt und beide mit Rathaus, Verwaltung und Orten zu tun haben. Wenn es um einen einzelnen Ort geht, passt meist „Gemeinde“. Wenn mehrere Gemeinden gemeinsam Verwaltungsaufgaben erledigen, ist „Verbandsgemeinde“ genauer.
Verbandsgemeinde
Am Montag öffnet das Büro der Verbandsgemeinde schon um acht Uhr.
Gemeinde
Die Gemeinde baut in diesem Jahr einen neuen Spielplatz.