verfassungsrechtlich
Das Verfassungsrecht betreffend; auf der Verfassung basierend oder mit ihr im Einklang stehend.
Das Gericht prüft, ob das neue Gesetz verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

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Das Verfassungsrecht betreffend; auf der Verfassung basierend oder mit ihr im Einklang stehend.
Das Gericht prüft, ob das neue Gesetz verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

Das Wort setzt sich aus „Verfassung“, „Recht“ und der Endung „-lich“ zusammen. Es bedeutet also wörtlich „zum Recht der Verfassung gehörend“.
Das ist eine komplexe verfassungsrechtliche Frage.
Dieses Adjektiv ist ein Fachbegriff aus der Politik und dem Rechtswesen. Im normalen Alltag wird es kaum verwendet.
Die Opposition hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz geäußert.
Häufige Kombinationen sind „verfassungsrechtliche Bedenken“, „eine verfassungsrechtliche Prüfung“ oder die Bewertung, ob etwas „verfassungsrechtlich zulässig“ oder „bedenklich“ ist.
Ein Gutachten soll klären, ob der Plan verfassungsrechtlich zulässig ist.
„rechtlich“ und „verfassungsrechtlich“ beziehen sich beide auf das Recht. „rechtlich“ ist der allgemeine Ausdruck für alles, was mit Gesetzen oder juristischen Regeln zu tun hat. „verfassungsrechtlich“ ist spezieller und meint nur Fragen, die die Verfassung betreffen. Das Wort passt besonders bei Grundrechten, Staatsorganen oder wichtigen Regeln des Staates. Die Wörter können verwechselt werden, weil „verfassungsrechtlich“ auch eine rechtliche Frage ist. Praktisch gilt: Jede verfassungsrechtliche Frage ist rechtlich, aber nicht jede rechtliche Frage ist verfassungsrechtlich.

Das Gericht prüft, ob das neue Gesetz verfassungsrechtlich erlaubt ist.
Vor der Kündigung sollte man prüfen, ob alles rechtlich in Ordnung ist.