
die Vernachlässigung
Der Zustand, in dem eine Person, ein Tier, eine Sache oder eine Pflicht nicht die notwendige Fürsorge, Aufmerksamkeit oder Pflege erhält.
Die Vernachlässigung des Gartens führte dazu, dass alles von Unkraut überwuchert war.
Vernachlässigung
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Der Zustand, in dem eine Person, ein Tier, eine Sache oder eine Pflicht nicht die notwendige Fürsorge, Aufmerksamkeit oder Pflege erhält.
Die Vernachlässigung des Gartens führte dazu, dass alles von Unkraut überwuchert war.
„Vernachlässigung“ ist die Substantivierung des Verbs „vernachlässigen“. Dieses Verb leitet sich von „nachlässig“ (unachtsam) ab und wird durch die Vorsilbe „ver-“ verstärkt.
Das Verb zu diesem Nomen lautet „vernachlässigen“.
Um zu präzisieren, was vernachlässigt wird, verwendet man meist den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ. Der Genitiv ist in der Schriftsprache üblicher.
Die Vernachlässigung seiner Pflichten führte zur Kündigung.
Häufige Kombinationen sind „grobe Vernachlässigung“, „emotionale Vernachlässigung“ oder „die Vernachlässigung von Pflichten“. Im juristischen Kontext ist auch „Kindesvernachlässigung“ ein wichtiger Begriff.
Grobe Vernachlässigung ist ein Straftatbestand.
Das Wort hat eine sehr starke negative Konnotation. Es beschreibt nicht nur einfaches Vergessen, sondern ein ernsthaftes Versäumnis, das oft moralisch oder rechtlich relevant ist.
Die Behörden untersuchen den Fall wegen des Verdachts auf Vernachlässigung.
Fahrlässigkeit und Vernachlässigung können beide mangelnde Sorgfalt beschreiben. Fahrlässigkeit betont eine unbeabsichtigte Unachtsamkeit bei einer Handlung, Vernachlässigung dagegen das Ausbleiben notwendiger Fürsorge oder Aufmerksamkeit. Sprich von Vernachlässigung bei fehlender Betreuung und von Fahrlässigkeit bei sorglosem Verhalten.

Die Vernachlässigung des Tieres fiel den Nachbarn wegen seines schlechten Zustands auf.
Durch die Fahrlässigkeit des Fahrers entstand beim Abbiegen ein Unfall.