Land, ein Gebäude oder ein Geschäft (z.B. eine Gaststätte) gegen regelmäßige Zahlung (Pacht) zur Nutzung und zur Erwirtschaftung von Erträgen überlassen. Im Gegensatz zum Vermieten darf der Pächter Gewinne aus dem Pachtobjekt ziehen.
beispiel
Der alte Wirt hat seine Gaststätte verpachtet, weil er in den Ruhestand gehen wollte.
Tipps
Aufbau und Wortfamilie
Das Verb hat die untrennbare Vorsilbe „ver-“. Der Wortstamm ist „pacht“, der vom Nomen „die Pacht“ (die Gebühr für die Nutzung) kommt. „Verpachten“ bedeutet also, etwas gegen eine Pachtgebühr zur Nutzung zu überlassen.
BEISPIEL
Er hat seinen Bauernhof verpachtet und ist in die Stadt gezogen.
Satzmuster
Das typische Satzmuster ist: Person A (Subjekt) verpachtet Sache B (Akkusativobjekt) an Person C (Präpositionalobjekt mit „an“ + Akkusativ).
BEISPIEL
Die Gemeinde verpachtet das Grundstück an einen jungen Landwirt.
Typischer Kontext
Man verpachtet typischerweise Objekte, mit denen der Nutzer Gewinn erwirtschaften kann. Dazu gehören landwirtschaftliche Flächen, Gärten, Gaststätten oder ganze Betriebe.
BEISPIEL
Sie möchte ihre kleine Gaststätte an einen neuen Betreiber verpachten.
Vergleichen mit
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verpachten vs überlassen
„überlassen“ und „verpachten“ bedeuten beide, dass jemand eine Sache nutzen darf. „überlassen“ ist sehr allgemein und sagt noch nicht genau, ob man dafür bezahlt oder welche Rechte man bekommt. Man kann jemandem ein Zimmer, ein Auto oder ein Gerät überlassen. „verpachten“ ist viel spezieller: Es geht um Land, ein Gebäude oder ein Geschäft, das jemand gegen regelmäßige Zahlung nutzt und damit auch Geld verdienen darf. „verpachten“ passt also besonders bei Bauernhöfen, Gaststätten oder Grundstücken. „überlassen“ ist neutraler und breiter.
verpachten
Nina erzählt, dass ihre Eltern den kleinen Garten an einen Verein verpachten.
überlassen
Meine Nachbarin überlässt mir ihr Fahrrad für das Wochenende.