
verpachten
Land, ein Gebäude oder ein Geschäft (z.B. eine Gaststätte) gegen regelmäßige Zahlung (Pacht) zur Nutzung und zur Erwirtschaftung von Erträgen überlassen. Im Gegensatz zum Vermieten darf der Pächter Gewinne aus dem Pachtobjekt ziehen.
Der alte Wirt hat seine Gaststätte verpachtet, weil er in den Ruhestand gehen wollte.
