vermieten
Jemandem gegen regelmäßige Bezahlung (Miete) den Gebrauch einer Sache, insbesondere einer Wohnung, eines Hauses oder eines Fahrzeugs, überlassen.
Sie vermieten die obere Etage ihres Hauses an Studenten.

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Jemandem gegen regelmäßige Bezahlung (Miete) den Gebrauch einer Sache, insbesondere einer Wohnung, eines Hauses oder eines Fahrzeugs, überlassen.
Sie vermieten die obere Etage ihres Hauses an Studenten.

„Vermieten“ ist ein untrennbares Verb, da es mit der Vorsilbe „ver-“ beginnt. Die Vorsilbe bleibt in allen Konjugationsformen und Satzstellungen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Er hat seine alte Wohnung schnell vermietet.
Die Person, die etwas mietet, steht im Dativ. Die Sache, die vermietet wird, steht im Akkusativ. Das Muster lautet: Jemand (Nominativ) vermietet jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ).
Meine Eltern vermieten den Studenten eine kleine Wohnung.
Am häufigsten wird das Verb im Zusammenhang mit Immobilien verwendet. Typische Objekte, die man vermietet, sind „eine Wohnung“, „ein Haus“ oder „ein Zimmer“.
Ab nächstem Monat können wir das Zimmer im Dachgeschoss vermieten.
„überlassen“ und „vermieten“ haben gemeinsam, dass jemand eine Sache benutzen darf, die einer anderen Person gehört. „vermieten“ ist dabei sehr genau: Es geht um Nutzung gegen Miete, oft bei einer Wohnung, einem Haus, einem Zimmer oder einem Fahrzeug. „überlassen“ ist allgemeiner und sagt nicht automatisch, dass Geld bezahlt wird. Es kann auch freundlich, privat oder ohne festen Vertrag gemeint sein. Wenn regelmäßig Miete gezahlt wird, ist „vermieten“ das passende Wort. Wenn nur gesagt werden soll, dass jemand etwas nutzen darf, passt oft „überlassen“ besser.

Meine Freundin vermietet ihre Wohnung für drei Monate an eine Familie.
Frau Schneider überlässt den Kindern im Sommer ihr kleines Gartenhaus zum Spielen.