
die Vertragspartei
Eine der Personen, Organisationen oder juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen und durch diesen rechtlich gebunden sind.
Beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterzeichnen, damit es gültig wird.
Vertragspartei
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Eine der Personen, Organisationen oder juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen und durch diesen rechtlich gebunden sind.
Beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterzeichnen, damit es gültig wird.
Dieses Wort setzt sich aus „Vertrag“, dem Fugen-s und „Partei“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich eine „Partei eines Vertrags“.
Die eine Vertragspartei ist der Käufer, die andere der Verkäufer.
„Vertragspartei“ ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Geschäftssprache. Man findet ihn hauptsächlich in Verträgen, offiziellen Dokumenten und juristischen Texten.
Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien genau festgelegt.
Häufige Verben, die mit „Vertragspartei“ verwendet werden, sind „einen Vertrag schließen“, „den Vertrag unterzeichnen“ oder „sich an die Vereinbarungen halten“.
Jede Vertragspartei erhält eine Kopie des unterschriebenen Dokuments.
Beide Wörter können eine Seite eines Vertrags bezeichnen. „Vertragspartner“ hebt die Beziehung zur anderen Seite hervor und passt besonders im direkten geschäftlichen Kontakt. „Vertragspartei“ ist die formale Bezeichnung für eine Seite, die durch den Vertrag rechtlich gebunden ist.

Im Vertrag sind beide Unternehmen als Vertragsparteien genannt.
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