die Vertragspartei
Eine der Personen, Organisationen oder juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen und durch diesen rechtlich gebunden sind.
Beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterzeichnen, damit es gültig wird.

Vertragspartei
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Eine der Personen, Organisationen oder juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen und durch diesen rechtlich gebunden sind.
Beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterzeichnen, damit es gültig wird.

Dieses Wort setzt sich aus „Vertrag“, dem Fugen-s und „Partei“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich eine „Partei eines Vertrags“.
Die eine Vertragspartei ist der Käufer, die andere der Verkäufer.
„Vertragspartei“ ist ein formeller Begriff aus der Rechts- und Geschäftssprache. Man findet ihn hauptsächlich in Verträgen, offiziellen Dokumenten und juristischen Texten.
Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien genau festgelegt.
Häufige Verben, die mit „Vertragspartei“ verwendet werden, sind „einen Vertrag schließen“, „den Vertrag unterzeichnen“ oder „sich an die Vereinbarungen halten“.
Jede Vertragspartei erhält eine Kopie des unterschriebenen Dokuments.
„die Partei“ und „die Vertragspartei“ können beide eine Person oder Gruppe in einem rechtlichen Zusammenhang meinen. „Partei“ ist dabei allgemeiner: Es kann um einen Vertrag, einen Rechtsstreit oder eine Auseinandersetzung gehen. „Vertragspartei“ ist genauer und meint nur jemanden, der an einem Vertrag beteiligt und dadurch rechtlich gebunden ist. Lernende können die Wörter verwechseln, weil in Verträgen oft auch kurz „Partei“ steht. Wenn es ausdrücklich um einen Vertrag geht, ist „Vertragspartei“ klarer.

Jede Vertragspartei muss den Mietvertrag vor dem Einzug unterschreiben.
Wegen des Streits musste jede Partei ihre Sicht vor Gericht erklären.