
die Verweigerung
Die Handlung, etwas abzulehnen oder nicht zu tun, was von einem gefordert oder erwartet wird. Eine bewusste Ablehnung einer Anweisung, Bitte oder Pflicht.
Seine ständige Verweigerung, bei der Hausarbeit zu helfen, führte zu Streit.
Verweigerung
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Die Handlung, etwas abzulehnen oder nicht zu tun, was von einem gefordert oder erwartet wird. Eine bewusste Ablehnung einer Anweisung, Bitte oder Pflicht.
Seine ständige Verweigerung, bei der Hausarbeit zu helfen, führte zu Streit.

Speziell die Ablehnung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen. Oft als Kurzform für „Kriegsdienstverweigerung“ verwendet.
Er hat die Verweigerung beantragt und leistet stattdessen Zivildienst.
Das Nomen „die Verweigerung“ leitet sich direkt vom Verb „verweigern“ ab. Es beschreibt die Handlung des Ablehnens. Wer das Verb kennt, kann die Bedeutung des Nomens leicht erschließen.
Er verweigerte die Aussage vor Gericht.
Um auszudrücken, was genau verweigert wird, steht nach „Verweigerung“ oft ein Nomen im Genitiv. Alternativ kann auch eine „von“-Konstruktion mit Dativ verwendet werden.
Die Verweigerung der Zusammenarbeit erschwerte die Situation.
Diese spezielle Bedeutung ist meist durch den Kontext klar erkennbar. Wörter wie „Kriegsdienst“, „Wehrdienst“ oder „Zivildienst“ signalisieren, dass die Ablehnung des Militärdienstes gemeint ist.
Seine Verweigerung des Kriegsdienstes wurde aus Gewissensgründen anerkannt.
Ablehnung bezeichnet allgemein, dass eine Bitte oder ein Antrag nicht angenommen wird. Verweigerung betont, dass jemand eine verlangte oder erwartete Handlung bewusst nicht ausführt. Bei einem Antrag passt daher Ablehnung; beim bewussten Nichtleisten passt Verweigerung besser.

Die Chefin begründete ihre Verweigerung, den genehmigten Urlaub einzutragen.
Die Chefin begründete die Ablehnung seines Urlaubsantrags.