
vollumfänglich
Vollständig, in vollem Umfang, ohne Ausnahmen. Wird meist in formeller Sprache, besonders in Recht und Wirtschaft, verwendet.
Der Anspruch des Klägers wurde vom Gericht vollumfänglich anerkannt.
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Vollständig, in vollem Umfang, ohne Ausnahmen. Wird meist in formeller Sprache, besonders in Recht und Wirtschaft, verwendet.
Der Anspruch des Klägers wurde vom Gericht vollumfänglich anerkannt.
Das Wort setzt sich aus „voll“ und „umfänglich“ zusammen. „Umfänglich“ leitet sich von „der Umfang“ (scope, extent) ab. Wörtlich bedeutet es also „im vollen Umfang“.
Bitte lesen Sie die Anweisungen vollumfänglich durch.
„Vollumfänglich“ ist ein sehr formelles Wort. Es gehört zur Amts- und Rechtssprache und klingt in der Alltagssprache unnatürlich oder sogar bürokratisch.
Der Schaden wurde von der Versicherung vollumfänglich ersetzt.
Das Wort wird oft als Adverb verwendet und modifiziert Verben. Typische Kombinationen sind „vollumfänglich informieren“, „vollumfänglich zustimmen“, „vollumfänglich anerkennen“ oder „vollumfänglich haften“.
Wir werden Sie über alle Änderungen vollumfänglich informieren.
Vollständig und vollumfänglich bezeichnen hier eine Unterstützung ohne Einschränkungen. Vollständig ist die neutrale Wahl im Alltag und Standarddeutsch; vollumfänglich wirkt deutlich formeller und wird besonders in rechtlichen oder geschäftlichen Texten verwendet.

Im offiziellen Beschluss steht, dass der Vorstand den Vorschlag vollumfänglich unterstützt.
Im Gespräch sagte der Vorstand, dass er den Vorschlag vollständig unterstützt.