vollumfänglich
Vollständig, in vollem Umfang, ohne Ausnahmen. Wird meist in formeller Sprache, besonders in Recht und Wirtschaft, verwendet.
Der Anspruch des Klägers wurde vom Gericht vollumfänglich anerkannt.

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Vollständig, in vollem Umfang, ohne Ausnahmen. Wird meist in formeller Sprache, besonders in Recht und Wirtschaft, verwendet.
Der Anspruch des Klägers wurde vom Gericht vollumfänglich anerkannt.

Das Wort setzt sich aus „voll“ und „umfänglich“ zusammen. „Umfänglich“ leitet sich von „der Umfang“ (scope, extent) ab. Wörtlich bedeutet es also „im vollen Umfang“.
Bitte lesen Sie die Anweisungen vollumfänglich durch.
„Vollumfänglich“ ist ein sehr formelles Wort. Es gehört zur Amts- und Rechtssprache und klingt in der Alltagssprache unnatürlich oder sogar bürokratisch.
Der Schaden wurde von der Versicherung vollumfänglich ersetzt.
Das Wort wird oft als Adverb verwendet und modifiziert Verben. Typische Kombinationen sind „vollumfänglich informieren“, „vollumfänglich zustimmen“, „vollumfänglich anerkennen“ oder „vollumfänglich haften“.
Wir werden Sie über alle Änderungen vollumfänglich informieren.
„teilweise“ und „vollumfänglich“ stehen im Gegensatz, wenn es um Vollständigkeit geht. „teilweise“ benutzt man, wenn etwas nicht ganz gilt oder nur ein Teil betroffen ist. „vollumfänglich“ bedeutet vollständig und ohne Ausnahme. Es klingt aber deutlich formeller und passt besonders gut zu Verträgen, Berichten, Rechten oder offiziellen Aussagen. Im Alltag sagt man meist eher „vollständig“ als „vollumfänglich“.

Die Firma erklärte, dass sie die Kosten vollumfänglich übernimmt.
Die Versicherung hat den Schaden nur teilweise bezahlt.