
vorgenannt
Zuvor im Text oder Gespräch erwähnt oder genannt. Dieser Begriff wird hauptsächlich in der formellen Amts- oder Rechtssprache verwendet.
Die vorgenannte Person muss sich bis zum Monatsende bei der Behörde melden.
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Zuvor im Text oder Gespräch erwähnt oder genannt. Dieser Begriff wird hauptsächlich in der formellen Amts- oder Rechtssprache verwendet.
Die vorgenannte Person muss sich bis zum Monatsende bei der Behörde melden.
„Vorgenannt“ setzt sich aus „vor-“ (vorher) und „genannt“ (Partizip II von „nennen“) zusammen. Es bedeutet also wörtlich „vorher genannt“ oder „zuvor erwähnt“.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die vorgenannte Adresse.
Dieses Wort gehört ausschließlich zur formellen Amts- und Rechtssprache. In der Alltagssprache oder in informellen Texten wird es nicht verwendet und klingt sehr steif und unnatürlich.
Der vorgenannte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
„Vorgenannt“ dient in formellen Texten dazu, eindeutig auf eine Person, einen Gegenstand oder einen Sachverhalt zurückzuverweisen, der kurz zuvor erwähnt wurde. Dies vermeidet Wiederholungen und schafft Klarheit.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Beide Wörter verweisen auf etwas, das schon genannt wurde. „Obig“ bezieht sich besonders auf eine Stelle weiter oben im Text, während „vorgenannt“ jede frühere Nennung im Text oder Gespräch meinen kann und formeller klingt. Bei einem klaren Verweis nach oben passt „obig“ besser.

Bitte beachten Sie die vorgenannten Hinweise zur Anmeldung.
Bitte beachten Sie die obigen Hinweise zur Anmeldung.