
wiederwählen
Eine Person durch eine Wahl erneut in ein Amt oder eine Position wählen.
Die Bürger waren mit ihrer Arbeit zufrieden und haben die Bürgermeisterin wiedergewählt.
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Eine Person durch eine Wahl erneut in ein Amt oder eine Position wählen.
Die Bürger waren mit ihrer Arbeit zufrieden und haben die Bürgermeisterin wiedergewählt.
„Wiederwählen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „wieder-“ wird im Hauptsatz vom Verbstamm „wählen“ getrennt und ans Satzende gestellt.
Die Mitglieder wählten den alten Vorstand wieder.
Das Verb setzt sich einfach aus „wieder“ (erneut) und „wählen“ zusammen. Die Bedeutung ist also direkt verständlich: jemanden erneut in ein Amt wählen.
Nach einer erfolgreichen Amtszeit wurde sie wiedergewählt.
Das Amt oder die Position, in die jemand wiedergewählt wird, wird oft mit „als“ (+ Akkusativ/Nominativ) oder „zum/zur“ (+ Dativ) angegeben.
Man wählte ihn als Vorsitzenden wieder.
Bestätigen und wiederwählen können beide dazu führen, dass eine Person in ihrer bisherigen Position bleibt. Bestätigen bekräftigt die bestehende Position, ohne eine neue Wahl zu bezeichnen; wiederwählen setzt dagegen eine erneute Wahl voraus. Ohne Wahl passt bestätigen, nach einer Wahl wiederwählen.

Die Mitglieder wählten die Vorsitzende für ein weiteres Jahr wieder.
Der Vorstand bestätigte die Vorsitzende für ein weiteres Jahr im Amt.