
bestätigen
Die Richtigkeit oder Wahrheit einer Information, eines Termins oder eines Empfangs offiziell zusichern.
Können Sie mir bitte schriftlich bestätigen, dass Sie meine Kündigung erhalten haben?
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Die Richtigkeit oder Wahrheit einer Information, eines Termins oder eines Empfangs offiziell zusichern.
Können Sie mir bitte schriftlich bestätigen, dass Sie meine Kündigung erhalten haben?

Jemandes Meinung, Gefühl oder Eindruck bekräftigen oder als zutreffend erweisen.
Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt meine Vermutung.

Sich als wahr oder zutreffend herausstellen.
Der Verdacht hat sich leider bestätigt.
„Bestätigen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „be-“ bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Er bestätigt den Termin per E-Mail.
Das Verb „bestätigen“ braucht ein Objekt. Dieses Objekt kann ein Nomen im Akkusativ sein oder ein ganzer Nebensatz, der mit „dass“ eingeleitet wird.
Die Fluggesellschaft hat meine Buchung bestätigt.
In der Form „sich bestätigen“ ist das Verb reflexiv. Das Subjekt ist dann nicht eine Person, die etwas bestätigt, sondern die Sache (z.B. ein Verdacht, eine Vermutung), die sich als wahr herausstellt.
Die Polizei bestätigt den Verdacht.
Häufig werden konkrete Informationen bestätigt. Typische Kombinationen sind „einen Termin bestätigen“, „den Empfang (einer E-Mail) bestätigen“, „eine Reservierung bestätigen“ oder „eine Vermutung bestätigen“.
Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Nachricht kurz schriftlich.
Bestätigen und anerkennen können beide eine offizielle Zustimmung ausdrücken. Bestätigen bezieht sich eher darauf, dass eine Information oder ein Anspruch richtig ist, während anerkennen etwas als gültig oder rechtmäßig akzeptiert. Für eine Prüfung passt bestätigen, für die Akzeptanz eines Status eher anerkennen.

Die Behörde bestätigte, dass der Antrag vollständig war.
Die Behörde erkannte den ausländischen Abschluss als gültig an.