die Zeugenaussage
Die mündliche oder schriftliche Schilderung eines Zeugen vor Gericht oder bei der Polizei über ein Ereignis, das er beobachtet hat.
Die Zeugenaussage war entscheidend für den Ausgang des Prozesses.

Zeugenaussage
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Die mündliche oder schriftliche Schilderung eines Zeugen vor Gericht oder bei der Polizei über ein Ereignis, das er beobachtet hat.
Die Zeugenaussage war entscheidend für den Ausgang des Prozesses.

Das Wort setzt sich zusammen aus „Zeuge“ (in der Form „Zeugen“), und „Aussage“. Es beschreibt also wörtlich die Aussage eines Zeugen.
Die Polizei nahm die Zeugenaussage des Nachbarn auf.
Im juristischen Kontext werden oft feste Verben mit „Zeugenaussage“ kombiniert. Man kann eine Zeugenaussage „machen“, „ablegen“ (formell), „verweigern“ oder „widerrufen“.
Der Angeklagte hofft, dass der Zeuge seine Aussage widerruft.
Dieses Wort wird fast ausschließlich im Kontext von Polizei und Justiz verwendet. Die Aussage wird „bei der Polizei“ oder „vor Gericht“ gemacht.
Seine Zeugenaussage vor Gericht war sehr detailliert.
„der Bericht“ und „die Zeugenaussage“ können beide ein Ereignis beschreiben. „Bericht“ ist breiter und kann von vielen Personen oder Stellen kommen. Er muss nicht vor Gericht oder bei der Polizei entstehen. „Zeugenaussage“ ist viel spezieller: Eine Person sagt als Zeuge, was sie gesehen oder gehört hat, meistens bei der Polizei oder vor Gericht. Ein Bericht kann viele Informationen sammeln, eine Zeugenaussage zeigt besonders die Beobachtung einer bestimmten Person.

Bei der Polizei hat die Nachbarin eine Zeugenaussage zum Einbruch gemacht.
Zur Vorbereitung auf den Termin liest du den Bericht über die technischen Probleme.