
die Zeugenaussage
Die mündliche oder schriftliche Schilderung eines Zeugen vor Gericht oder bei der Polizei über ein Ereignis, das er beobachtet hat.
Die Zeugenaussage war entscheidend für den Ausgang des Prozesses.
Zeugenaussage
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Die mündliche oder schriftliche Schilderung eines Zeugen vor Gericht oder bei der Polizei über ein Ereignis, das er beobachtet hat.
Die Zeugenaussage war entscheidend für den Ausgang des Prozesses.
Das Wort setzt sich zusammen aus „Zeuge“ (in der Form „Zeugen“), und „Aussage“. Es beschreibt also wörtlich die Aussage eines Zeugen.
Die Polizei nahm die Zeugenaussage des Nachbarn auf.
Im juristischen Kontext werden oft feste Verben mit „Zeugenaussage“ kombiniert. Man kann eine Zeugenaussage „machen“, „ablegen“ (formell), „verweigern“ oder „widerrufen“.
Der Angeklagte hofft, dass der Zeuge seine Aussage widerruft.
Dieses Wort wird fast ausschließlich im Kontext von Polizei und Justiz verwendet. Die Aussage wird „bei der Polizei“ oder „vor Gericht“ gemacht.
Seine Zeugenaussage vor Gericht war sehr detailliert.
Beide Wörter können eine konkrete mündliche oder schriftliche Äußerung bezeichnen. Eine „Zeugenaussage“ ist aber speziell die Schilderung eines Zeugen gegenüber der Polizei oder vor Gericht, während „Aussage“ auch außerhalb dieses Zeugenkontexts verwendet wird. Verwende „Zeugenaussage“, wenn jemand ein beobachtetes Ereignis offiziell schildert.

Die Zeugenaussage vor Gericht beschrieb den Unfall genau.
Seine Aussage zum Ablauf des Abends war sehr genau.