
aberkennen
Jemandem einen Titel, ein Recht oder eine Auszeichnung offiziell und per Entscheidung entziehen. Dies geschieht meist durch eine Behörde, ein Gericht oder eine Organisation.
Dem Sportler wurde die Goldmedaille wegen Dopings aberkannt.
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Jemandem einen Titel, ein Recht oder eine Auszeichnung offiziell und per Entscheidung entziehen. Dies geschieht meist durch eine Behörde, ein Gericht oder eine Organisation.
Dem Sportler wurde die Goldmedaille wegen Dopings aberkannt.

Bestreiten oder nicht anerkennen, dass jemand eine bestimmte Eigenschaft, Fähigkeit oder ein bestimmtes Gefühl hat.
Man kann ihm seinen Fleiß wirklich nicht aberkennen, auch wenn er nicht immer erfolgreich ist.
„Aberkennen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „ab-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Das Gericht erkannte ihm den Titel ab.
Dieses Verb erfordert eine feste Satzstruktur: Die Person, der etwas weggenommen wird, steht im Dativ. Die Sache, die entzogen wird, steht im Akkusativ.
Man hat dem Fahrer (Dativ) den Führerschein (Akkusativ) aberkannt.
Das Verb besteht aus der Vorsilbe „ab-“ (weg, fort) und „erkennen“ (im Sinne von anerkennen). Die Bedeutung ist also, jemandem eine Anerkennung (einen Titel, ein Recht) wegzunehmen.
Wegen des Skandals wurde ihm die Ehrenbürgerschaft aberkannt.
In dieser offiziellen Bedeutung werden oft Titel, Rechte oder Auszeichnungen aberkannt. Typische Objekte sind: „die Staatsbürgerschaft“, „ein Doktortitel“, „eine Medaille“ oder „ein Recht“.
Der Universität wurde das Recht aberkannt, Prüfungen abzunehmen.
In dieser Bedeutung wird das Verb fast immer verneint, um das Gegenteil auszudrücken. „Man kann ihm seinen Mut nicht aberkennen“ bedeutet eigentlich: „Man muss anerkennen, dass er mutig ist.“
Ihren Einsatz für das Projekt kann man ihr wirklich nicht aberkennen.
Entziehen und aberkennen können beide einen offiziellen Verlust ausdrücken. Entziehen betont, dass jemand ein Recht nicht weiter nutzen darf. Aberkennen bezeichnet besonders die förmliche Entscheidung, dass ein Recht, Titel oder eine Auszeichnung nicht mehr gilt.

Nach dem Regelverstoß erkennt der Verband dem Sportler den Meistertitel ab.
Nach dem Regelverstoß entzieht der Verband dem Sportler für ein Jahr das Startrecht.