
die Amtsperiode
Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person in ein öffentliches Amt oder eine Funktion gewählt oder ernannt wird.
Die Amtsperiode des US-Präsidenten dauert vier Jahre.
Amtsperiode
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Der gesetzlich oder satzungsgemäß festgelegte Zeitraum, für den eine Person in ein öffentliches Amt oder eine Funktion gewählt oder ernannt wird.
Die Amtsperiode des US-Präsidenten dauert vier Jahre.
Das Wort setzt sich aus „Amt" (eine offizielle Position) und „Periode" (ein Zeitraum) zusammen. Es bezeichnet also genau den Zeitraum, in dem jemand ein Amt innehat.
Seine erste Amtsperiode als Bürgermeister war sehr erfolgreich.
Um zu sagen, wessen Amtsperiode gemeint ist, wird oft der Genitiv oder die Präposition „von" verwendet. Beide Formen sind korrekt und üblich.
Die Amtsperiode des Bundeskanzlers ist gesetzlich festgelegt.
Häufige Kombinationen sind „eine Amtsperiode dauert", „eine Amtsperiode beginnt/endet" oder „für eine zweite Amtsperiode kandidieren".
Er wurde für eine zweite Amtsperiode wiedergewählt.
Beide Wörter bezeichnen die Dauer eines öffentlichen Amtes. Amtsperiode betont eher den festgelegten einzelnen Turnus, für den jemand gewählt oder ernannt wird. Amtszeit kann stärker die gesamte Dauer einer bestimmten Person im Amt meinen, etwa über mehrere Amtsperioden hinweg.

Eine Amtsperiode der Bürgermeisterin dauert laut Satzung sechs Jahre.
Durch ihre Wiederwahl dauerte die Amtszeit der Bürgermeisterin insgesamt zwölf Jahre.