der Kläger
Eine Person oder Partei, die vor einem Zivilgericht eine Klage gegen eine andere Person oder Partei einreicht.
Der Kläger fordert von dem Unternehmen eine hohe Summe Schadensersatz.

Kläger
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Eine Person oder Partei, die vor einem Zivilgericht eine Klage gegen eine andere Person oder Partei einreicht.
Der Kläger fordert von dem Unternehmen eine hohe Summe Schadensersatz.

Das Wort „Kläger“ leitet sich direkt vom Verb „klagen“ ab, was „sich beschweren“ oder „vor Gericht anklagen“ bedeutet. Ein Kläger ist also die Person, die eine Klage einreicht. Die weibliche Form lautet „die Klägerin“.
Der Kläger reichte eine Klage wegen Vertragsbruchs ein.
„Kläger“ ist ein Fachbegriff aus der Rechtssprache und wird hauptsächlich im Kontext von Gerichtsverfahren verwendet. Es ist die formelle Bezeichnung für die Person, die einen Zivilprozess beginnt.
Vor Gericht müssen sowohl der Kläger als auch der Beklagte aussagen.
Ein Kläger ist die aktive Partei in einem Zivilprozess. Typische Verben, die mit „Kläger“ verwendet werden, sind „eine Klage einreichen“, „Schadensersatz fordern“ oder „Berufung einlegen“.
Der Kläger fordert eine Entschädigung für den entstandenen Schaden.
„der Staatsanwalt“ und „der Kläger“ können beide in einem Gerichtsverfahren auf der Seite stehen, die etwas gegen eine andere Person vorbringt. Trotzdem gehören sie zu verschiedenen Bereichen. Der Staatsanwalt handelt im Strafverfahren für den Staat und verfolgt eine Straftat. Der Kläger ist eine Person oder Partei, die vor einem Zivilgericht selbst eine Klage einreicht, zum Beispiel wegen Geld, Vertrag oder Schaden. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide gegen jemanden vor Gericht auftreten. Merke: Strafsache und Staat passen zu „Staatsanwalt“, Zivilklage einer Person passt zu „Kläger“.

Der Kläger verlangt vor Gericht Geld, weil der Handwerker den Schaden nicht repariert hat.
Am Montag spricht der Richter zuerst mit dem Staatsanwalt über die Beweise.