
die Anstiftung
Das gezielte Verleiten oder Überreden einer anderen Person, eine Straftat zu begehen. Im juristischen Sinne ist die Anstiftung selbst strafbar.
Er wurde wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Anstiftung
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Das gezielte Verleiten oder Überreden einer anderen Person, eine Straftat zu begehen. Im juristischen Sinne ist die Anstiftung selbst strafbar.
Er wurde wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Verleiten oder Animieren einer Person zu einer Handlung, die meist negativ, unüberlegt oder dumm ist, aber nicht unbedingt eine Straftat darstellt.
Nur auf Anstiftung seiner Freunde hat er bei dem dummen Streich mitgemacht.
„Die Anstiftung“ ist das Nomen zum Verb „anstiften“. Während „stiften“ oft eine positive Bedeutung hat (z.B. Frieden stiften), bedeutet „anstiften“ fast immer, jemanden zu einer negativen Tat zu verleiten.
Sein älterer Bruder hat ihn zu dem Unsinn angestiftet.
Das Nomen „Anstiftung“ wird fast immer mit der Präposition „zu“ gefolgt von einem Dativ verwendet. Diese Struktur gibt an, zu welcher Tat jemand verleitet wurde.
Die Anstiftung zu einer Straftat ist selbst strafbar.
In dieser Bedeutung ist „Anstiftung“ ein juristischer Fachbegriff. Man findet ihn hauptsächlich in Gesetzestexten, Nachrichten über Gerichtsverfahren oder Polizeiberichten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zum Betrug.
Eine Aufforderung nennt direkt, was jemand tun soll, auch wenn die Person ihr nicht folgt. Eine Anstiftung geht weiter: Jemand verleitet oder überredet gezielt einen anderen zu einer Straftat. Für einen bloßen Aufruf passt Aufforderung, für das gezielte Veranlassen der Tat Anstiftung.

Die Anstiftung des Mannes führte dazu, dass sein Freund das Fahrrad stahl.
Die Aufforderung des Mannes, das Fahrrad zu stehlen, blieb erfolglos.