Eine Person, die einen formellen Antrag bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen Institution stellt, zum Beispiel für eine Genehmigung, einen Pass oder Sozialleistungen.
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Der Antragsteller muss alle erforderlichen Unterlagen persönlich einreichen.
Tipps
Wortzusammensetzung
Das Wort setzt sich aus „Antrag“ und „Steller“ zusammen. Ein „Steller“ ist eine Person, die etwas „stellt“. Die Kombination beschreibt also wörtlich die Person, die einen Antrag stellt.
BEISPIEL
Der Antragsteller wartet auf eine Antwort von der Behörde.
Wortfamilie
Das Wort gehört zur Wortfamilie um „der Antrag“. Das passende Verb ist „einen Antrag stellen“. So wird die Handlung beschrieben, die ein Antragsteller ausführt.
BEISPIEL
Um die Förderung zu bekommen, muss man zuerst einen Antrag stellen.
Register: Behördensprache
„Antragsteller“ ist ein typisches Wort aus der Verwaltungssprache und dem juristischen Bereich. Im Alltag würde man die Person oft einfach umschreiben.
BEISPIEL
Bitte füllen Sie als Antragsteller dieses Formular vollständig aus.
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Antragsteller vs Bewerber
„Bewerber“ und „Antragsteller“ bezeichnen beide Personen, die offiziell etwas bekommen möchten. Der Unterschied liegt im Bereich. Ein „Bewerber“ möchte meist eine Stelle, einen Studienplatz oder ein Amt bekommen. Ein „Antragsteller“ stellt einen formellen Antrag, oft bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Institution. Die Wörter können verwechselt werden, weil in beiden Fällen Formulare und offizielle Unterlagen eine Rolle spielen. Praktisch gilt: Bei Job, Studium oder Amt sagt man „Bewerber“. Bei Pass, Genehmigung oder Leistung sagt man „Antragsteller“.
Antragsteller
Der Antragsteller muss seinen Ausweis und das Formular am Schalter abgeben.
Bewerber
Der Bewerber hat im Gespräch ruhig und freundlich geantwortet.