der Ausländer
Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt als desjenigen, in dem sie sich aufhält.
Als Ausländer benötigt man in vielen Ländern ein Visum, um dort arbeiten zu dürfen.

Ausländer
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Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt als desjenigen, in dem sie sich aufhält.
Als Ausländer benötigt man in vielen Ländern ein Visum, um dort arbeiten zu dürfen.

Das Wort setzt sich zusammen aus „Ausland“ und der Endung „-er“, die eine männliche Person bezeichnet. „Ausland“ selbst besteht aus „aus“ und „Land“, also wörtlich „aus einem anderen Land“.
Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland, ist aber offiziell noch Ausländer.
„Der Ausländer“ gehört zu einer Wortfamilie mit „das Ausland“ (das fremde Land) und dem Adjektiv „ausländisch“ (foreign). Wenn Sie diese Wörter zusammen lernen, können Sie sich die Bedeutung leichter merken.
Viele ausländische Studierende besuchen deutsche Universitäten.
„Ausländer“ ist der offizielle, administrative Begriff, der in Gesetzen, Formularen und Behörden verwendet wird. Er bezieht sich rein auf die Staatsangehörigkeit.
Für die Einreise müssen Ausländer ein gültiges Visum vorlegen.
„der Bürger“ und „der Ausländer“ können im Zusammenhang mit einem Staat einen Gegensatz bilden. „Bürger“ meint hier eine Person, die die Staatsangehörigkeit dieses Staates hat. „Ausländer“ meint eine Person, die in einem Land ist, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt. Verwechseln kann man die Wörter, weil ein Ausländer trotzdem in einem Land wohnen kann. Entscheidend ist also nicht nur der Wohnort, sondern die Staatsangehörigkeit. Für das eigene Land ist man Bürger; in einem anderen Land kann man Ausländer sein.

Vor dem Termin fragt der Ausländer, welche Unterlagen er bei der Behörde zeigen muss.
Tim ist deutscher Bürger und braucht für die Wahl nur seinen Ausweis.