
der Ausländer
Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt als desjenigen, in dem sie sich aufhält.
Als Ausländer benötigt man in vielen Ländern ein Visum, um dort arbeiten zu dürfen.
Ausländer
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Eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt als desjenigen, in dem sie sich aufhält.
Als Ausländer benötigt man in vielen Ländern ein Visum, um dort arbeiten zu dürfen.
Das Wort setzt sich zusammen aus „Ausland“ und der Endung „-er“, die eine männliche Person bezeichnet. „Ausland“ selbst besteht aus „aus“ und „Land“, also wörtlich „aus einem anderen Land“.
Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland, ist aber offiziell noch Ausländer.
„Der Ausländer“ gehört zu einer Wortfamilie mit „das Ausland“ (das fremde Land) und dem Adjektiv „ausländisch“ (foreign). Wenn Sie diese Wörter zusammen lernen, können Sie sich die Bedeutung leichter merken.
Viele ausländische Studierende besuchen deutsche Universitäten.
„Ausländer“ ist der offizielle, administrative Begriff, der in Gesetzen, Formularen und Behörden verwendet wird. Er bezieht sich rein auf die Staatsangehörigkeit.
Für die Einreise müssen Ausländer ein gültiges Visum vorlegen.
Beide Wörter können eine zugewanderte Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnen. Migrant betont die Migrationserfahrung und das Leben an einem anderen Ort, Ausländer dagegen den aktuellen Staatsangehörigkeitsstatus. Spricht man über den Weg oder die Erfahrung, passt Migrant; geht es um die Staatsangehörigkeit, passt Ausländer.

Als Ausländer besitzt Amir weiterhin die Staatsangehörigkeit seines Herkunftslandes.
Als Migrant lebt Amir seit Jahren in Deutschland und arbeitet hier.