
das Beisein
Die Anwesenheit einer oder mehrerer Personen bei einem Ereignis oder einer Handlung. Das Wort wird fast immer in der Wendung „im Beisein von“ verwendet.
Der Vertrag wurde im Beisein eines Notars unterzeichnet.
Beisein
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Die Anwesenheit einer oder mehrerer Personen bei einem Ereignis oder einer Handlung. Das Wort wird fast immer in der Wendung „im Beisein von“ verwendet.
Der Vertrag wurde im Beisein eines Notars unterzeichnet.
Das Wort setzt sich aus der Präposition „bei“ (in der Nähe von) und dem substantivierten Verb „Sein“ zusammen. Es bedeutet also wörtlich „das Dabeisein“ oder „die Anwesenheit“.
Sein Beisein bei der Verhandlung war absolut notwendig.
Dieses Wort wird fast ausschließlich in der festen Wendung „im Beisein von“ + Dativ verwendet. Diese Konstruktion betont, dass jemand als Zeuge anwesend ist.
Die Zeugin machte ihre Aussage im Beisein ihres Anwalts.
Die Wendung „im Beisein von“ gehört zur formellen Sprache. Man findet sie häufig in offiziellen, rechtlichen oder zeremoniellen Kontexten, zum Beispiel in Berichten oder bei Vertragsunterzeichnungen.
Der Verdächtige wurde im Beisein der Presse abgeführt.
Beide Wörter zeigen, dass andere Personen bei einer Handlung anwesend sind. „In Gegenwart von“ hebt eher hervor, dass etwas vor dieser Person geschieht. „Im Beisein von“ betont stärker ihr Dabeisein als Begleitung oder Zeuge.

Sie unterschrieb den Vertrag im Beisein ihrer Schwester.
Sie unterschrieb den Vertrag in Gegenwart der Notarin.