
berüchtigt
Aufgrund von negativen Eigenschaften oder Taten bekannt sein; einen schlechten Ruf haben.
Die Kneipe war für ihre Schlägereien berüchtigt.
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Aufgrund von negativen Eigenschaften oder Taten bekannt sein; einen schlechten Ruf haben.
Die Kneipe war für ihre Schlägereien berüchtigt.
Das Wort enthält den Stamm von „der Ruf“ (reputation). Es beschreibt, dass jemand oder etwas einen weithin bekannten, aber ausschließlich schlechten Ruf hat.
Der Politiker hat einen berüchtigten Ruf.
Um den Grund für den schlechten Ruf zu nennen, wird fast immer die Präposition „für“ mit dem Akkusativ verwendet. Die Struktur lautet: „berüchtigt für etwas sein“.
Der General war für seine Grausamkeit berüchtigt.
„Berüchtigt“ kann sich auf Personen, Orte oder auch auf Eigenschaften beziehen. Es wird immer in einem negativen Zusammenhang gebraucht.
Er war ein berüchtigter Dieb.
Beide Wörter können eine Person wegen negativer Taten bekannt machen. Einschlägig verweist eher sachlich auf bestimmte Taten oder Vorbelastungen, während berüchtigt den schlechten Ruf und die besondere Bekanntheit hervorhebt. Für konkrete Delikte passt einschlägig, für den Ruf einer Person berüchtigt.

Der Mann ist in der ganzen Stadt für seine Gewalttätigkeit berüchtigt.
Der Mann ist der Polizei wegen einschlägiger Delikte bekannt.