
der Besitzer
Die Person, der eine Sache, ein Tier oder eine Immobilie gehört.
Der Besitzer des Restaurants begrüßte die Gäste persönlich.
Besitzer
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Die Person, der eine Sache, ein Tier oder eine Immobilie gehört.
Der Besitzer des Restaurants begrüßte die Gäste persönlich.
„Der Besitzer“ ist die Person, die etwas „besitzt“. Beide Wörter gehören zur selben Wortfamilie und leiten sich vom Verb „besitzen“ ab.
Er besitzt ein altes Auto, also ist er der Besitzer des Autos.
Um auszudrücken, wem etwas gehört, verwendet man nach „Besitzer“ meist den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ. Der Genitiv ist dabei etwas formeller.
Der Besitzer des Hundes wartete im Park.
Häufige Wendungen sind „den Besitzer wechseln“, wenn etwas verkauft wird, oder die Beschreibung als „stolzer Besitzer“, wenn jemand sehr froh über seinen Besitz ist.
Das Haus hat vor kurzem den Besitzer gewechselt.
Besitzer bezeichnet allgemein die Person, der eine Sache gehört. Eigentümer hebt ausdrücklich hervor, wem sie rechtlich gehört und wer darüber verfügen kann. Im Alltag passt oft Besitzer; wenn die rechtliche Zuordnung wichtig ist, ist Eigentümer genauer.

Paul ist der Besitzer des Fahrrads, das vor dem Haus steht.
Im Kaufvertrag wird Paul als Eigentümer des Fahrrads genannt.