der Eigentümer
Die Person oder Organisation, der eine Sache, ein Grundstück oder ein Unternehmen rechtlich gehört und die darüber verfügen kann.
Der Eigentümer des Gebäudes ist eine große Investmentfirma.

Eigentümer
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Die Person oder Organisation, der eine Sache, ein Grundstück oder ein Unternehmen rechtlich gehört und die darüber verfügen kann.
Der Eigentümer des Gebäudes ist eine große Investmentfirma.

„Der Eigentümer“ gehört zur Wortfamilie von „eigen“ (own). Aus „eigen“ wird „das Eigentum“ (property), und die Person, der das Eigentum gehört, ist der „Eigentümer“.
Dieses Haus ist mein Eigentum, also bin ich der Eigentümer.
Der Begriff „Eigentümer“ betont das juristische, formale Recht an einer Sache. Er wird daher besonders oft in Verträgen, amtlichen Dokumenten und bei Themen wie Immobilien oder Firmen verwendet.
Im Grundbuch ist eingetragen, wer der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks ist.
Um anzugeben, wem etwas gehört, wird meist der Genitiv verwendet. In der gesprochenen Sprache ist auch die Präposition „von“ mit Dativ üblich.
Wir haben mit dem Eigentümer des Hauses gesprochen.
„der Besitzer“ und „der Eigentümer“ bezeichnen beide eine Person, zu der eine Sache gehört. Im Alltag sagt man oft „Besitzer“, wenn jemand ein Auto, ein Tier oder ein Haus hat. „Eigentümer“ ist genauer und rechtlicher: Es geht darum, wem etwas offiziell gehört und wer darüber verfügen darf. Lernende können die Wörter verwechseln, weil sie oft dieselbe Person meinen. Wenn es rechtlich genau sein soll, ist „Eigentümer“ besser; in normalen Gesprächen klingt „Besitzer“ meist natürlicher.

Der Eigentümer der Wohnung muss die Reparatur bezahlen.
Der Besitzer des Hundes wartet vor dem Supermarkt.