
das Bleiberecht
Die rechtliche Erlaubnis für eine ausländische Person, sich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einem Land aufzuhalten.
Nach einem langen Verfahren erhielt die Familie endlich ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.
Bleiberecht
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Die rechtliche Erlaubnis für eine ausländische Person, sich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einem Land aufzuhalten.
Nach einem langen Verfahren erhielt die Familie endlich ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.
Das Wort ist eine klare Zusammensetzung aus dem Verb „bleiben“ und dem Nomen „das Recht“. Es bedeutet also wörtlich „das Recht, zu bleiben“.
Ohne ein gültiges Bleiberecht muss er das Land verlassen.
Da es ein juristischer Begriff ist, wird „Bleiberecht“ oft mit Verben aus dem Verwaltungskontext verwendet: „ein Bleiberecht beantragen“, „ein Bleiberecht erhalten/bekommen“, „ein Bleiberecht gewähren“ oder „ein Bleiberecht haben“.
Sie hat nach vielen Jahren endlich ein unbefristetes Bleiberecht bekommen.
„Bleiberecht“ ist ein Fachbegriff aus dem Ausländer- und Asylrecht. Man verwendet es in formellen und offiziellen Kontexten, wenn es um den legalen Aufenthaltsstatus von Personen geht.
Im Gesetz sind die Bedingungen für ein humanitäres Bleiberecht genau festgelegt.
Beide Begriffe beziehen sich auf die Möglichkeit, in einem anderen Land zu bleiben. „Das Asylrecht“ meint den Schutz und das Bleiben wegen politischer Verfolgung, während „das Bleiberecht“ allgemeiner eine rechtliche Erlaubnis zum Aufenthalt bezeichnet. Passt der Grund politischer Schutz, ist „Asylrecht“ genauer; geht es nur um den Aufenthalt, passt „Bleiberecht“.

Nach mehreren Jahren im Land erhielt die Familie ein dauerhaftes Bleiberecht.
Für Menschen, die wegen politischer Verfolgung fliehen, ist das Asylrecht besonders wichtig.