das Bleiberecht
Die rechtliche Erlaubnis für eine ausländische Person, sich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einem Land aufzuhalten.
Nach einem langen Verfahren erhielt die Familie endlich ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

Bleiberecht
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Die rechtliche Erlaubnis für eine ausländische Person, sich für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einem Land aufzuhalten.
Nach einem langen Verfahren erhielt die Familie endlich ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

Das Wort ist eine klare Zusammensetzung aus dem Verb „bleiben“ und dem Nomen „das Recht“. Es bedeutet also wörtlich „das Recht, zu bleiben“.
Ohne ein gültiges Bleiberecht muss er das Land verlassen.
Da es ein juristischer Begriff ist, wird „Bleiberecht“ oft mit Verben aus dem Verwaltungskontext verwendet: „ein Bleiberecht beantragen“, „ein Bleiberecht erhalten/bekommen“, „ein Bleiberecht gewähren“ oder „ein Bleiberecht haben“.
Sie hat nach vielen Jahren endlich ein unbefristetes Bleiberecht bekommen.
„Bleiberecht“ ist ein Fachbegriff aus dem Ausländer- und Asylrecht. Man verwendet es in formellen und offiziellen Kontexten, wenn es um den legalen Aufenthaltsstatus von Personen geht.
Im Gesetz sind die Bedingungen für ein humanitäres Bleiberecht genau festgelegt.
„das Asyl“ und „das Bleiberecht“ gehören beide zum Thema Aufenthalt und Schutz für Menschen aus einem anderen Land. „Asyl“ meint vor allem den Schutz durch einen Staat, wenn jemand in seinem Heimatland verfolgt wird. „Bleiberecht“ meint die rechtliche Erlaubnis, in einem Land zu bleiben. Die Wörter können verwechselt werden, weil eine Person nach einem Asylverfahren ein Bleiberecht bekommen kann. Aber nicht jedes Bleiberecht ist Asyl, und Asyl betont stärker den Schutz vor Verfolgung.

Nach dem Gespräch mit der Behörde hofft sie auf ein dauerhaftes Bleiberecht.
Nach seiner Flucht beantragte der Journalist in Deutschland Asyl.