
der Erlass
Eine offizielle Anordnung, ein Dekret oder eine Verordnung, die von einer Behörde, Regierung oder einer anderen autorisierten Stelle herausgegeben wird.
Das Ministerium hat einen neuen Erlass zur Regelung der Schulferien veröffentlicht.
Erlass
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Eine offizielle Anordnung, ein Dekret oder eine Verordnung, die von einer Behörde, Regierung oder einer anderen autorisierten Stelle herausgegeben wird.
Das Ministerium hat einen neuen Erlass zur Regelung der Schulferien veröffentlicht.

Die offizielle Aufhebung einer Verpflichtung, insbesondere die Befreiung von einer Schuld, einer Strafe oder einer Zahlung.
Nach langen Verhandlungen gewährte die Bank dem Unternehmen einen teilweisen Erlass der Schulden.
„Der Erlass" ist die Substantivierung des Verbs „erlassen". Das Verb hat ebenfalls zwei Hauptbedeutungen: eine Regel offiziell bekannt geben oder jemandem eine Schuld erlassen. Diese beiden Bedeutungen finden sich direkt im Substantiv wieder.
Die Regierung hat ein neues Gesetz erlassen.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. Geht es um Gesetze, Regeln oder Behörden, ist eine Anordnung gemeint. Geht es um Geld, Schulden oder Strafen, ist die Befreiung von einer Pflicht gemeint.
Der Erlass des Ministeriums regelt die neuen Prüfungsordnungen.
Das Wort „Erlass" gehört zur formellen Sprache und wird hauptsächlich in behördlichen, juristischen oder geschäftlichen Kontexten verwendet.
Bitte beachten Sie den neuesten Erlass zur Nutzung der Firmenfahrzeuge.
Wenn „Erlass" eine Anordnung bedeutet, wird es oft mit Verben wie „herausgeben", „veröffentlichen" oder „bekannt geben" kombiniert.
Die Schulleitung hat einen Erlass zu den neuen Pausenzeiten herausgegeben.
Verfügung und Erlass sind offizielle Anordnungen autorisierter Stellen. Eine Verfügung betrifft typischerweise eine konkrete Angelegenheit oder einen bestimmten Adressaten. Ein Erlass bezeichnet eher eine übergeordnete oder allgemeinere administrative Regelung, die von einer Behörde oder Regierung herausgegeben wird.

Mit einem Erlass regelt das Ministerium die Nutzung staatlicher Gebäude durch seine Behörden.
Mit einer Verfügung untersagt die Behörde einem bestimmten Betrieb die weitere Nutzung des Gebäudes.