gemeldet
Bei einer Behörde oder einer offiziellen Stelle registriert oder angemeldet sein.
Um hier wählen zu können, müssen Sie in dieser Stadt gemeldet sein.

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Bei einer Behörde oder einer offiziellen Stelle registriert oder angemeldet sein.
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„Gemeldet“ ist das Partizip II des Verbs „melden“. Es wird hier wie ein Adjektiv verwendet, um einen Zustand zu beschreiben: den Zustand, bei einer Behörde registriert zu sein.
Jeder Bürger muss offiziell gemeldet sein.
Die Konstruktion lautet typischerweise: Person + „sein“ + Ort + „gemeldet“. Der Ort wird meist mit der Präposition „in“ und dem Dativ angegeben.
Sind Sie noch in Hamburg gemeldet?
Dieses Wort ist in Deutschland sehr wichtig wegen der „Meldepflicht“. Jeder, der umzieht, muss seine neue Adresse bei einer Behörde (dem Einwohnermeldeamt) registrieren lassen.
Um ein Auto anzumelden, müssen Sie hier gemeldet sein.
„registriert“ und „gemeldet“ können beide heißen, dass eine Person oder eine Sache offiziell erfasst ist. „registriert“ ist allgemeiner und passt zu vielen Systemen, Listen oder Online-Diensten. „gemeldet“ benutzt man besonders, wenn etwas bei einer Behörde oder offiziellen Stelle angemeldet ist, zum Beispiel eine Adresse. Die Wörter sind verwechselbar, weil eine Meldung oft auch zu einer Registrierung führt. Wenn es um eine Behörde oder den Wohnsitz geht, klingt „gemeldet“ natürlicher; bei einem Konto, Kurs oder System ist oft „registriert“ passender.

Seit Montag ist Maria in Berlin gemeldet.
Für den Online-Kurs ist der Lehrer bereits registriert.