
rechtlich
Sich auf das Recht oder die Gesetze beziehend; juristisch.
Bevor wir den Vertrag unterschreiben, sollten wir ihn rechtlich prüfen lassen.
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Sich auf das Recht oder die Gesetze beziehend; juristisch.
Bevor wir den Vertrag unterschreiben, sollten wir ihn rechtlich prüfen lassen.

Dem Gesetz entsprechend; vom Gesetz erlaubt oder vorgeschrieben.
Sein Vorgehen war zwar moralisch fragwürdig, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Das Adjektiv „rechtlich“ leitet sich vom Nomen „das Recht“ (Gesetz) ab. Die Endung „-lich“ macht aus dem Nomen ein Adjektiv und bedeutet hier „sich auf das Recht beziehend“.
Eine rechtliche Prüfung des Vertrags ist sehr zu empfehlen.
„Rechtlich“ wird oft in festen Kombinationen verwendet, zum Beispiel „rechtliche Schritte einleiten“, „rechtliche Konsequenzen haben“ oder „eine rechtliche Grundlage schaffen“.
Wer ohne Erlaubnis baut, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Als Adverb steht „rechtlich“ oft am Satzanfang oder nach dem Verb und bewertet eine Situation aus juristischer Sicht. Eine typische Wendung ist „rechtlich gesehen“.
Rechtlich gesehen ist der Vertrag gültig.
Rechtlich bezieht sich allgemein auf das Recht und kann ausdrücken, dass etwas erlaubt oder vorgeschrieben ist. Gesetzlich nennt genauer ein Gesetz als Grundlage. Passt eine Pflicht zur gesamten Rechtslage, ist rechtlich passend; steht sie direkt in einem Gesetz, ist gesetzlich genauer.

Der Vermieter ist rechtlich verpflichtet, den Mangel zu beheben.
Der Vermieter ist nach diesem Gesetz verpflichtet, den Mangel zu beheben.