rechtlich
Sich auf das Recht oder die Gesetze beziehend; juristisch.
Bevor wir den Vertrag unterschreiben, sollten wir ihn rechtlich prüfen lassen.

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Sich auf das Recht oder die Gesetze beziehend; juristisch.
Bevor wir den Vertrag unterschreiben, sollten wir ihn rechtlich prüfen lassen.

Das Adjektiv „rechtlich“ leitet sich vom Nomen „das Recht“ (Gesetz) ab. Die Endung „-lich“ macht aus dem Nomen ein Adjektiv und bedeutet hier „sich auf das Recht beziehend“.
Eine rechtliche Prüfung des Vertrags ist sehr zu empfehlen.
„Rechtlich“ wird oft in festen Kombinationen verwendet, zum Beispiel „rechtliche Schritte einleiten“, „rechtliche Konsequenzen haben“ oder „eine rechtliche Grundlage schaffen“.
Wer ohne Erlaubnis baut, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Als Adverb steht „rechtlich“ oft am Satzanfang oder nach dem Verb und bewertet eine Situation aus juristischer Sicht. Eine typische Wendung ist „rechtlich gesehen“.
Rechtlich gesehen ist der Vertrag gültig.
„wegen“ und „rechtlich“ treffen sich nur in der festen Wendung „von Rechts wegen“. Diese Wendung bedeutet „rechtlich gesehen“ oder „dem Recht nach“. „rechtlich“ ist ein Adjektiv und passt, wenn man allgemein über Gesetze, Rechte oder Erlaubnis spricht. „wegen“ allein nennt normalerweise einen Grund und hat nichts mit Recht zu tun. Verwechseln kann man sie, weil „von Rechts wegen“ ähnlich klingt wie eine rechtliche Aussage. Außerhalb dieser festen Wendung benutzt man für juristische Themen meist „rechtlich“.

Ist diese Kündigung rechtlich überhaupt erlaubt?
Von Rechts wegen darf der Vertrag nicht einfach geändert werden.