
der Grundbesitz
Das Eigentum an Grundstücken, also an Landflächen. Der Begriff wird vor allem im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet.
Die Familie verfügt über ausgedehnten Grundbesitz in der Lüneburger Heide.
Grundbesitz
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Das Eigentum an Grundstücken, also an Landflächen. Der Begriff wird vor allem im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet.
Die Familie verfügt über ausgedehnten Grundbesitz in der Lüneburger Heide.
Das Wort setzt sich aus „Grund“ und „Besitz“ zusammen. „Grund“ bedeutet hier „Boden“ oder „Land“, und „Besitz“ steht für „Eigentum“. Die Bedeutung ist also wörtlich „Eigentum an Land“.
Der Verkauf von Grundbesitz muss notariell beglaubigt werden.
Häufige Verben in Verbindung mit „Grundbesitz“ sind „erwerben“, „verkaufen“, „vererben“ oder „verwalten“. Oft wird auch die formellere Wendung „über Grundbesitz verfügen“ benutzt.
Er hat seinen gesamten Grundbesitz an seine Kinder vererbt.
„Grundbesitz“ ist ein eher formeller Begriff, der häufig in der Rechts- und Wirtschaftssprache verwendet wird. Er klingt offizieller als zum Beispiel „Land“ oder „Grundstück“.
Im Testament wurde der gesamte Grundbesitz detailliert aufgelistet.
Beide Wörter können sich auf Land im Eigentum einer Person beziehen. „Grundstück“ meint ein einzelnes, abgegrenztes Stück Land, während „Grundbesitz“ den Landbesitz als Eigentum oder Vermögensbereich zusammenfasst und besonders in rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhängen vorkommt. Für eine konkrete Fläche passt meist „Grundstück“.

Der Grundbesitz der Familie umfasst mehrere Flächen am See.
Das Grundstück am See gehört seit vielen Jahren unserer Familie.