die Liegenschaft
Ein formeller, vor allem in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendeter Begriff für ein Grundstück, eine Immobilie oder Grundbesitz im Allgemeinen.
Die Verwaltung der Liegenschaft wurde einem externen Dienstleister übertragen.

Liegenschaft
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Ein formeller, vor allem in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendeter Begriff für ein Grundstück, eine Immobilie oder Grundbesitz im Allgemeinen.
Die Verwaltung der Liegenschaft wurde einem externen Dienstleister übertragen.

„Liegenschaft“ ist ein sehr formelles Wort. Es wird fast ausschließlich in der Rechts-, Amts- und Immobiliensprache verwendet. Im normalen Alltag spricht man eher von „Grundstück“, „Haus“ oder „Immobilie“.
Der Notar bereitete den Kaufvertrag für die Liegenschaft vor.
Das Wort setzt sich aus dem Verb „liegen“ und der Endung „-schaft“ zusammen. Es beschreibt also etwas, das unbeweglich an einem Ort „liegt“ – also ein Grundstück mit oder ohne Gebäude.
Zum Anwesen gehört eine große Liegenschaft mit Wald.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Liegenschaft“ sind „verwalten“, „erwerben“, „verkaufen“, „besichtigen“ oder „betreten“.
Das Betreten der Liegenschaft ist für Unbefugte verboten.
„das Objekt“ und „die Liegenschaft“ können beide Immobilien oder Grundstücke meinen. „Objekt“ hört man oft in Anzeigen, bei Maklern oder bei einer konkreten Besichtigung. Es meint meist ein einzelnes Angebot. „Liegenschaft“ ist formeller und kommt besonders in Verwaltung, Recht oder offiziellen Texten vor. Es kann allgemein Grundbesitz, ein Grundstück oder eine Immobilie meinen. Im Alltag sagt man eher „Objekt“ oder „Immobilie“. In offiziellen Unterlagen klingt „Liegenschaft“ natürlicher.

Die Stadt prüft, ob die Liegenschaft neu genutzt werden kann.
Das Objekt wurde gestern verkauft.