
die Liegenschaft
Ein formeller, vor allem in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendeter Begriff für ein Grundstück, eine Immobilie oder Grundbesitz im Allgemeinen.
Die Verwaltung der Liegenschaft wurde einem externen Dienstleister übertragen.
Liegenschaft
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Ein formeller, vor allem in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendeter Begriff für ein Grundstück, eine Immobilie oder Grundbesitz im Allgemeinen.
Die Verwaltung der Liegenschaft wurde einem externen Dienstleister übertragen.
„Liegenschaft“ ist ein sehr formelles Wort. Es wird fast ausschließlich in der Rechts-, Amts- und Immobiliensprache verwendet. Im normalen Alltag spricht man eher von „Grundstück“, „Haus“ oder „Immobilie“.
Der Notar bereitete den Kaufvertrag für die Liegenschaft vor.
Das Wort setzt sich aus dem Verb „liegen“ und der Endung „-schaft“ zusammen. Es beschreibt also etwas, das unbeweglich an einem Ort „liegt“ – also ein Grundstück mit oder ohne Gebäude.
Zum Anwesen gehört eine große Liegenschaft mit Wald.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Liegenschaft“ sind „verwalten“, „erwerben“, „verkaufen“, „besichtigen“ oder „betreten“.
Das Betreten der Liegenschaft ist für Unbefugte verboten.
In einem Immobilienzusammenhang können Grundstück und Liegenschaft dieselbe Fläche bezeichnen. „Grundstück“ ist die übliche, konkrete Bezeichnung für abgegrenztes Land; „Liegenschaft“ klingt formeller und kann je nach Gebrauch auch die gesamte Immobilieneinheit meinen. Im Alltag passt meist „Grundstück“, in Verwaltungs- oder Rechtstexten eher „Liegenschaft“.

Die Gemeinde prüft heute die Liegenschaft, auf der das neue Haus entstehen soll.
Wir besichtigten gestern das Grundstück, auf dem unser Haus entstehen soll.