
der Jurist
Eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat und als Experte für Recht gilt. Der Begriff umfasst Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
Für die Prüfung des Vertrags haben wir einen erfahrenen Juristen beauftragt.
Jurist
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Eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat und als Experte für Recht gilt. Der Begriff umfasst Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
Für die Prüfung des Vertrags haben wir einen erfahrenen Juristen beauftragt.
Das Wort „Jurist“ leitet sich von „Jura“ ab, dem deutschen Begriff für das Studium der Rechtswissenschaften. Die Endung „-ist“ bezeichnet oft eine Person mit einer bestimmten Spezialisierung oder Tätigkeit.
Mein Bruder studiert Jura, er möchte später Jurist werden.
„Jurist“ ist ein allgemeiner Begriff für Personen mit juristischer Ausbildung. Er umfasst verschiedene Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
In diesem Fall benötigen wir die Meinung eines spezialisierten Juristen.
Häufige Verben in Verbindung mit „Jurist“ sind „einen Juristen beauftragen“, „einen Juristen konsultieren“ oder „sich an einen Juristen wenden“.
Bei rechtlichen Fragen sollte man sich immer an einen Juristen wenden.
Anwalt bezeichnet einen Juristen, der andere rechtlich berät und vor Gericht vertritt. Jurist bezeichnet allgemeiner eine Person mit einem Studium der Rechtswissenschaften und umfasst auch andere Berufe wie Richter oder Staatsanwalt. Nicht jeder Jurist arbeitet daher als Anwalt.

Herr Klein ist Jurist und arbeitet als Richter.
Herr Klein arbeitet als Anwalt und berät seine Mandanten.