der Jurist
Eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat und als Experte für Recht gilt. Der Begriff umfasst Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
Für die Prüfung des Vertrags haben wir einen erfahrenen Juristen beauftragt.

Jurist
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Eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat und als Experte für Recht gilt. Der Begriff umfasst Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
Für die Prüfung des Vertrags haben wir einen erfahrenen Juristen beauftragt.

Das Wort „Jurist“ leitet sich von „Jura“ ab, dem deutschen Begriff für das Studium der Rechtswissenschaften. Die Endung „-ist“ bezeichnet oft eine Person mit einer bestimmten Spezialisierung oder Tätigkeit.
Mein Bruder studiert Jura, er möchte später Jurist werden.
„Jurist“ ist ein allgemeiner Begriff für Personen mit juristischer Ausbildung. Er umfasst verschiedene Berufe wie Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar.
In diesem Fall benötigen wir die Meinung eines spezialisierten Juristen.
Häufige Verben in Verbindung mit „Jurist“ sind „einen Juristen beauftragen“, „einen Juristen konsultieren“ oder „sich an einen Juristen wenden“.
Bei rechtlichen Fragen sollte man sich immer an einen Juristen wenden.
„der Richter“ und „der Jurist“ haben beide mit Recht und Gericht zu tun. Ein Jurist ist eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat und sich mit Recht auskennt. Ein Richter ist ein bestimmter juristischer Beruf: Er arbeitet am Gericht und entscheidet über Streitfälle. Man kann die Wörter verwechseln, weil viele Richter auch Juristen sind. Aber nicht jeder Jurist ist Richter; ein Jurist kann zum Beispiel auch Anwalt oder Notar sein.

Mein Nachbar ist Jurist und erklärt mir manchmal einfache Fragen zum Mietrecht.
Der Richter verkündet das Urteil nach einer langen Verhandlung.