
der Rechtsanwalt
Eine Person mit juristischer Ausbildung, die dazu befugt ist, andere Personen oder Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Für den Mietvertrag hat sie einen Rechtsanwalt konsultiert.
Rechtsanwalt
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Eine Person mit juristischer Ausbildung, die dazu befugt ist, andere Personen oder Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Für den Mietvertrag hat sie einen Rechtsanwalt konsultiert.
Das Wort setzt sich aus „Recht“, dem Fugen-s und „Anwalt“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich einen Anwalt, der sich mit dem Recht beschäftigt.
Ein Rechtsanwalt muss das deutsche Recht sehr gut kennen.
Häufige Verben, die mit „Rechtsanwalt“ verwendet werden, sind „einen Rechtsanwalt beauftragen“, „einschalten“ oder „konsultieren“.
Wegen des Problems mit dem Vermieter hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Wenn man ausdrücken möchte, dass man einen Rechtsanwalt aufsucht, verwendet man die Präposition „zu“ mit Dativ: „zum Rechtsanwalt gehen“.
Morgen muss ich wegen der Sache zum Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt und Verteidiger können dieselbe Person bezeichnen, wenn ein Anwalt eine angeklagte Person vertritt. Rechtsanwalt nennt den Beruf, Verteidiger dagegen die konkrete Rolle im Strafverfahren. Verwende Rechtsanwalt für die allgemeine berufliche Bezeichnung und Verteidiger, wenn die Aufgabe im Verfahren wichtig ist.

Der Rechtsanwalt berät seinen Mandanten vor dem Gerichtstermin.
Der Verteidiger vertritt den Angeklagten im Strafverfahren.