der Rechtsanwalt
Eine Person mit juristischer Ausbildung, die dazu befugt ist, andere Personen oder Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Für den Mietvertrag hat sie einen Rechtsanwalt konsultiert.

Rechtsanwalt
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Eine Person mit juristischer Ausbildung, die dazu befugt ist, andere Personen oder Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Für den Mietvertrag hat sie einen Rechtsanwalt konsultiert.

Das Wort setzt sich aus „Recht“, dem Fugen-s und „Anwalt“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich einen Anwalt, der sich mit dem Recht beschäftigt.
Ein Rechtsanwalt muss das deutsche Recht sehr gut kennen.
Häufige Verben, die mit „Rechtsanwalt“ verwendet werden, sind „einen Rechtsanwalt beauftragen“, „einschalten“ oder „konsultieren“.
Wegen des Problems mit dem Vermieter hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Wenn man ausdrücken möchte, dass man einen Rechtsanwalt aufsucht, verwendet man die Präposition „zu“ mit Dativ: „zum Rechtsanwalt gehen“.
Morgen muss ich wegen der Sache zum Rechtsanwalt.
„der Richter“ und „der Rechtsanwalt“ gehören beide zum Bereich Recht und Gericht. Sie haben aber verschiedene Aufgaben. Ein Richter leitet ein Verfahren und entscheidet am Ende, welches Urteil gilt. Ein Rechtsanwalt berät und vertritt eine Person, zum Beispiel vor Gericht. Die Wörter können Lernende verwechseln, weil beide juristische Berufe sind und im Gerichtssaal vorkommen. Wichtig ist: Der Rechtsanwalt steht auf der Seite einer Person, der Richter entscheidet neutral über den Fall.

Im Gericht spricht der Rechtsanwalt für seinen Kunden.
Nach der Verhandlung erklärt der Richter sein Urteil.