
der Komplize
Eine Person, die einer anderen bei der Planung oder Durchführung einer Straftat oder einer verwerflichen Handlung hilft; ein Mittäter.
Die Polizei verhaftete den Bankräuber und seinen Komplizen, der das Fluchtauto fuhr.
Komplize
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Eine Person, die einer anderen bei der Planung oder Durchführung einer Straftat oder einer verwerflichen Handlung hilft; ein Mittäter.
Die Polizei verhaftete den Bankräuber und seinen Komplizen, der das Fluchtauto fuhr.
„Komplize“ ist ein Nomen der N-Deklination. Das bedeutet, es bekommt in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung „-n“.
Die Polizei konnte den Komplizen des Räubers identifizieren.
Das Wort „Komplize“ wird fast ausschließlich im Kontext von Straftaten oder moralisch verwerflichen Handlungen verwendet. Es beschreibt immer eine negative Rolle der Mithilfe.
Er machte sich zum Komplizen, indem er bei dem Betrug half.
Häufige Verben, die mit „Komplize“ verwendet werden, sind „einen Komplizen haben“, „einen Komplizen festnehmen“ oder „als Komplize gelten“.
Der Dieb wurde verhaftet, aber sein Komplize ist noch flüchtig.
Der Komplize hilft bei einer Straftat oder verwerflichen Handlung und kann an ihrer Planung oder Durchführung beteiligt sein. Der Handlanger hilft ebenfalls, steht aber in einer untergeordneten Rolle und führt vor allem die Anweisungen einer anderen Person aus. Dieselbe Person kann beides sein.

Er plante den Einbruch gemeinsam mit ihr und war ihr Komplize.
Er führte beim Einbruch nur ihre Befehle aus und war ihr Handlanger.