
ledig
Der offizielle Familienstand einer Person, die nicht verheiratet ist.
Bitte kreuzen Sie Ihren Familienstand an: verheiratet, ledig oder geschieden.
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Der offizielle Familienstand einer Person, die nicht verheiratet ist.
Bitte kreuzen Sie Ihren Familienstand an: verheiratet, ledig oder geschieden.

Eine veraltete oder literarische Bedeutung für „frei von etwas“ oder „einer Sache entbunden“.
Nachdem er die Prüfung bestanden hatte, fühlte er sich aller Sorgen ledig.
Das Wort „ledig“ ist die offizielle Bezeichnung für den Familienstand „nicht verheiratet“. Man findet es vor allem auf Formularen, in amtlichen Dokumenten und in der Verwaltungssprache.
Auf dem Formular müssen Sie Ihren Familienstand angeben: ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet.
Die Bedeutung „frei von etwas“ ist heute sehr selten und gehört einer gehobenen, literarischen Sprache an. In dieser Verwendung steht „ledig“ fast immer mit einem Nomen im Genitiv.
Er war endlich aller finanziellen Sorgen ledig.
Die ursprüngliche Bedeutung von „ledig“ war „frei, losgelöst, ungebunden“. Daraus entwickelte sich die heutige Hauptbedeutung „nicht durch Heirat gebunden“. Das Wissen um die Herkunft hilft, beide Bedeutungen zu verstehen.
Als lediger Mann hatte er keine familiären Verpflichtungen.
Frei und ledig können ausdrücken, dass jemand von einer Pflicht entbunden ist. Frei von ist im heutigen Standarddeutsch üblich. Ledig hat in dieser Bedeutung einen veralteten oder literarischen Klang und passt nur, wenn dieser Stil beabsichtigt ist.

Nach der Übergabe war sie aller Pflichten ledig.
Nach der Übergabe ist sie frei von allen Pflichten.