
der Rechtsstreit
Eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Parteien, die vor einem Gericht ausgetragen wird; ein Prozess.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen dauerte mehrere Jahre.
Rechtsstreit
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Eine Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Parteien, die vor einem Gericht ausgetragen wird; ein Prozess.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen dauerte mehrere Jahre.
Dieses Nomen setzt sich aus „das Recht“ und „der Streit“ zusammen. Es beschreibt also wörtlich einen Streit, der mit rechtlichen Mitteln, also vor einem Gericht, ausgetragen wird.
Aus einem kleinen Nachbarschaftskonflikt wurde ein jahrelanger Rechtsstreit.
Häufige Verben, die mit „Rechtsstreit“ verwendet werden, sind „einen Rechtsstreit führen“, „einen Rechtsstreit gewinnen/verlieren“ oder „einen Rechtsstreit beilegen“ (friedlich beenden).
Die beiden Parteien konnten den Rechtsstreit außergerichtlich beilegen.
Um die beteiligten Parteien zu nennen, verwendet man die Präposition „zwischen“ (Dativ). Der Grund für den Streit wird oft mit „um“ (Akkusativ) ausgedrückt.
Der Rechtsstreit zwischen den Geschwistern um das Erbe war sehr kompliziert.
Beide Wörter können einen Fall vor Gericht bezeichnen. Der Rechtsstreit betont die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Parteien, der Prozess vor allem das gerichtliche Verfahren, in dem darüber entschieden wird. Verwende Rechtsstreit für den Konflikt und Prozess für das Verfahren oder den Fall vor Gericht.

Im Rechtsstreit streiten die beiden Firmen über die Zahlung für die Lieferung.
Im Prozess entscheidet das Gericht, ob der Angeklagte schuldig ist.