
der Sachverhalt
Die Gesamtheit der Fakten, Umstände und Gegebenheiten einer bestimmten Situation, oft in einem formellen oder juristischen Kontext.
Bevor ein Urteil gefällt werden kann, muss der Richter den genauen Sachverhalt prüfen.
Sachverhalt
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Die Gesamtheit der Fakten, Umstände und Gegebenheiten einer bestimmten Situation, oft in einem formellen oder juristischen Kontext.
Bevor ein Urteil gefällt werden kann, muss der Richter den genauen Sachverhalt prüfen.
Das Wort setzt sich aus „Sache“ und „Verhalt“ zusammen. „Verhalt“ ist mit dem Verb „sich verhalten“ verwandt. Der Sachverhalt beschreibt also, wie sich eine Sache verhält, also die Gesamtheit der Fakten und Umstände.
Der Anwalt erklärte den komplexen Sachverhalt mit einfachen Worten.
„Sachverhalt“ ist ein Wort der formellen Sprache. Man findet es häufig in juristischen, polizeilichen oder wissenschaftlichen Texten. Es klingt sehr offiziell und wird in der Alltagssprache selten verwendet.
Die Polizei muss den Sachverhalt genau ermitteln.
Mit „Sachverhalt“ werden oft Verben verwendet, die eine Untersuchung oder Erklärung ausdrücken. Typische Kombinationen sind „den Sachverhalt klären“, „prüfen“, „ermitteln“ oder „darstellen“.
Die Journalistin hat den Sachverhalt gründlich recherchiert und dargestellt.
Die Tatsache und der Sachverhalt beziehen sich beide auf etwas Wirkliches, das in einer Situation festgestellt werden kann. Eine Tatsache ist eher ein einzelner wahrer Punkt, der Sachverhalt umfasst dagegen die miteinander verbundenen Fakten und Umstände insgesamt. Für einen konkreten Beleg passt Tatsache, für die vollständige Darstellung eher Sachverhalt.

Der Sachverhalt rund um die offene Tür wird derzeit genau geprüft.
Die Tatsache, dass die Tür offen stand, wurde von mehreren Personen bestätigt.